Kfz-Steuer für große Autos steigt

Symbolbild: Ein Mercedes X-Klasse Geländewagen
Symbolbild: Ein Mercedes X-Klasse GeländewagenDie Presse
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Die Steuerreform hat auch einen ökologischen Aspekt. So steigt beispielsweise die Kfz-Steuer für Autos, die viel CO2 ausstoßen.

Die Steuerreform der ÖVP/FPÖ-Koalition bringt zwar nicht den völligen Umbau des Steuersystems mit einer weitgehenden Entlastung der Arbeit und einer Besteuerung für den Verbrauch von Ressourcen oder die Belastung der Umwelt - dafür war auch die Zeit zu kurz -, es gibt aber mehrere ökologische Aspekte. Der, der die meisten Österreicher betrifft: Für die Kfz-Steuer wird künftig auch der CO2-Ausstoß eines Autos herangezogen.

Bisher wird die Versicherungssteuer bei Pkw ausschließlich nach der Leistung des Verbrennungsmotors berechnet. Für ein Auto mit 150 PS zahlt man jährlich 652 Euro, für einen Pkw mit 250 PS schon 1314 Euro und für einen Sportwagen mit 575 PS sind 3465 Euro pro Jahr fällig.

Ob diese Autos einen Motor haben, der viel Treibstoff verbraucht und damit auch viel CO2 ausstößt, oder einen neuen, effizienten Motor, ist für die Höhe der Steuer unerherblich.

Neuordnung der NOVA

Das wird sich im kommenden Jahr ändern, dann tritt eine neue Art der Berechnung in Kraft: Die Höhe der Kfz-Steuer wird sich dann sowohl aus der Leistung als auch aus dem CO2-Ausstoß berechnen. Die Folge: Autos, die weniger CO2 ausstoßen, werden im Vergleich zu jetzt steuerlich günstiger. Für große Autos - also etwa die beliebten SUV, die allein aufgrund ihres Gewichts meist mehr Treibstoff benötigen und damit mehr CO2 produzieren- wird man ab kommendem Jahr mehr als bisher bezahlen müssen.

Die Änderung gilt nur für Neuzulassungen. Wer jetzt schon ein Auto besitzt, bei dem ändert sich steuerlich nichts.

Änderungen gibt es auch beim Neukauf eines Autos. Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) wird zwar nicht abgeschafft, obwohl man das intern diskutiert und durchgerechnet hat. Sie wird aber neu gestaltet und soll einfacher zu berechnen sein. Das Finanzministerium spricht von einer „aufkommensneutralen ökologischen Umgestaltung".

Entlastung von 55 Millionen Euro

Maßnahmen wird es zudem beim fälligen Sachbezug für Dienstautos mit dem Ziel, die Anschaffung eines Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß zu attraktivieren. Firmen können für ihre Mitarbeiter auch Elektrofahrräder anschaffen, dabei ist ein Vorsteuerabzug möglich.

Zusammen mit der Abschaffung der Eigenstromsteuer (um damit Anreize für die Nutzung von Photovoltaik zu schaffen), der steuerlichen Begünstigung von ökologischen Energiequellen (Biogas, Wasserstoff, LNG) sollen die Maßnahmen im Umweltbereich eine Entlastung von 55 Millionen Euro pro Jahr bringen.

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