Was sich Franz und Grete pro Jahr ersparen

Was bedeutet die Steuerreform für Familien, Pensionisten, Alleinerzieher (Symbbolbild)?
Was bedeutet die Steuerreform für Familien, Pensionisten, Alleinerzieher (Symbbolbild)?(c) imago/Westend61 (Kniel Synnatzschke)
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Die Regierung rechnet anhand von vier Beispielen vor, was die Steuerreform für Pensionisten, Familien und Alleinerzieher bedeuten soll.

Die größte Steuerreform aller Zeiten hat die türkis-blaue Bundesregierung versprochen. Nun, am 30. April 2019, ist endlich bekannt, wie sie im Detail aussehen wird. Entlastungen von 8,3 Milliarden Euro wird es ab 2022 pro Jahr geben, wenn alle Maßnahmen umgesetzt sind. Was bedeutet das für den Einzelnen? Vier Rechenbeispiele von der Steuerreform-Präsentation:

Pensionisten-Ehepaar

Franz war Vollzeitangestellter und bezieht eine Pension in Höhe von 1500 Euro brutto. Grete war lange Zeit zu Hause und als Sprechstundenhilfe tätig, sie erhält 800 Euro Pension.

Franz (1500 Euro brutto)

Entlastung über den Sozialversicherungsbonus:  194 Euro

Entlastung über die Tarifsenkung:                    315 Euro

Grete (800 Euro brutto)

Entlastung über den Sozialversicherungsbonus: 200 Euro

Entlastung pro Jahr: 709 Euro

(Franz zahlt 25 Prozent weniger Steuern und 22 Prozent weniger Sozialabgaben; Grete zahlt aufgrund der geringen Pension keine Steuern und künftig 35 Prozent weniger Abgaben).

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Ehepaar mit zwei Kindern (5, 9 Jahre alt):

Eva ist Vollzeitangestellte und verdient 2500 Euro brutto. Roman arbeitet Teilzeit mit einem Gehalt von 1200 Euro brutto.

Eva (2500 Euro brutto)

Entlastung durch den Familienbonus:                3000 Euro

Entlastung über die Tarifsenkung:                      672 Euro

Entlastung durch die Werbekostenpauschale:        50 Euro

Roman (1200 Euro brutto)

Entlastung durch den Sozialversicherungsbonus:  246 Euro

Entlastung über die Tarifsenkung:                       56 Euro

Entlastung durch die Werbekostenpauschale:        34 Euro

Entlastung pro Jahr: 4058 Euro

(Roman zahlt weniger Steuern und 13 Prozent weniger Abgaben; Eva zahlt laut Berechnungen des Finanzministeriums 98 Prozent weniger Steuern und 37 Prozent weniger Abgaben)

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Alleinerzieherin mit einem Kind (8 Jahre):

Kerstin ist Vollzeitangestellte und verdient 2100 Euro brutto. Ihr Ex-Mann bezahlt für das Kind Unterhalt.

Kerstin (2100 Euro brutto)

Entlastung durch den Familienbonus:                  750 Euro

Entlastung durch den Sozialversicherungsbonus:  130 Euro  

Entlastung über die Tarifsenkung:                      456 Euro

Entlastung durch die Werbekostenpauschale:        50 Euro

Entlastung pro Jahr: 1386 Euro

(Kerstin zahlt 53 Prozent weniger Steuern und 26 Prozent weniger Abgaben)

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Ehepaar ohne Kind:

Florian ist Vollzeitangestellter und verdient 3000 Euro brutto. Nina ist freiberuflich tätig und macht pro Jahr einen Gewinn nach dem Gewinnfreibetrag von 16.965 Euro.

Florian (3000 Euro brutto)

Entlastung über die Tarifsenkung:                      918 Euro

Entlastung durch die Werbekostenpauschale:        50 Euro

Nina (16.965 Euro Gewinn)

Entlastung durch den Sozialversicherungsbonus:  160 Euro

Entlastung über die Tarifsenkung:                      298 Euro

Entlastung pro Jahr: 1426 Euro

(Florian zahlt 17 Prozent weniger Steuern und sieben Prozent weniger Abgaben; Nina zahlt 20 Prozent weniger Steuern und fünf Prozent weniger Abgaben).

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