Muss Transport von Notfallpatienten ausgeschrieben werden?

Symbolbild Notarzt
Symbolbild NotarztAPA/JAKOB GRUBER
  • Drucken

In immer mehr Ländern wollen private Anbieter von der öffentlichen Hand mit Rettungseinsätzen und Krankentransporten beauftragt werden. Doch häufig erhalten gemeinnützige Organisationen – ohne jede Ausschreibung – den Zuschlag direkt.

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende März eine Entscheidung gefällt (Rechtssache C-465/17), die auch direkte Auswirkungen auf Österreich hat. Demnach müssen Gemeinden, Städte und Länder künftig Rettungsdienstleistungen (damit sind Notfallrettung und Krankentransport mit qualifizierten Personen gemeint) nicht mehr öffentlich ausschreiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die deutsche Stadt Solingen beschloss 2016, die kommunalen Rettungsdienstleistungen für die Dauer von fünf Jahren neu zu vergeben. Anstatt die Auftragsvergabe öffentlich im EU-Amtsblatt bekannt zu machen, forderte die Stadtverwaltung vier Hilfsorganisationen auf, ein Angebot abzugeben. Den Zuschlag erhielten schlussendlich der Malteser Hilfsdienst und der Arbeiter-Samariterbund. Die dänische Aktiengesellschaft (AG) Falck fühlte sich übergangen und focht diese Vergabe an.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.