Unterstützung kontra EU-Pakt?

Unterstuetzung kontra EUPakt
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Experte sieht Umschuldung gerade noch als vertragskonform an.

WIEN. Die Hilfsaktion der europäischen Partner für Griechenland ist nicht nur deshalb umstritten, weil Athen die Union mit manipulierten Zahlen über seine Haushaltslage getäuscht hat. Manche Experten sehen darin auch einen Verstoß gegen das EU-Recht. Denn Art 125 des EU-Vertrags verbietet es, dass die Gemeinschaft oder Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einer Zentralregierung haften. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland unter Berufung auf diese „No-bail-out-Klausel“ gegen die Hilfe geklagt wird: Deutschland ist nicht nur jenes Land, das den größten Teil der Hilfe aufbringen muss; in böser Vorahnung solcher Entwicklungen hatte es sich auch für die Aufnahme dieser Klausel schon in den Vertrag von Maastricht (Art 103) starkgemacht.

Der Innsbrucker EU-Rechtsexperte Waldemar Hummer sieht auf Anfrage der „Presse“ in der Hilfsaktion gerade noch keinen Verstoß gegen Art 125: „Formal ist man draußen.“ Denn die Partner – darunter auch Österreich – würden nicht in Verbindlichkeiten Griechenlands eintreten, sondern bloß die Konditionen von Krediten ändern. „Das ist keine Haftung.“

Bei einer materiellen Sicht stellt sich die Lage freilich anders dar: „Das ist eine Umschuldsaktion größten Ausmaßes“, sagt Hummer. Faktisch kommt man damit einer Haftung, einem Einstehen für die Schulden eines anderen, schon sehr nahe.

Hummer tritt dafür ein, das Problem an der Wurzel zu bekämpfen: Eurostat sollte die Kompetenz erhalten, Sanktionen zu verhängen, wenn ein Land falsche Zahlen meldet. „Datenschwindel darf es nicht mehr geben“, sagt Hummer. Die EU-Statistiker hatten zwar schon längst auf die Fehlerhaftigkeit der griechischen Daten hingewiesen; doch hat niemand darauf reagiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2010)

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