Schlüssel gestohlen, Wohnung ausgeräumt: Kaum Ersatz

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Themenbild: Einbruch(c) Clemens Fabry
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Es liege kein Einbruchsdiebstahl vor, weil der Täter ohne Gewalt in die Wohnung kam, sagt der OGH.

Wien. Mehrere zehntausend Euro beträgt der Schaden, den Kriminelle bei ihr angerichtet hatten. Ersetzt bekommt eine ältere Frau (Jahrgang: 1939) aber nur einen Bruchteil davon. Denn nur bei einem Einbruchsdiebstahl müsste ihre Versicherung einen höheren Betrag zahlen. Doch Einbruch sei keiner vorgelegen, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Denn die Täter stahlen der gehbehinderten Frau zuerst den Schlüssel und kamen dann auf diese Weise in ihre Wohnung.

Die Frau hatte das Wohnhaus verlassen und war Richtung Müllraum gegangen, als sie auf einen jungen Mann traf. Dieser zog seinen Mantel aus und nahm ihn auf seinen Arm. Er zeigte der Frau sein Handy und fragte nach einer bestimmten Straße. Das ganze Procedere diente zur Ablenkung. Während der Konversation nahm der Mann den Schlüssel der Dame, den sie in ihrer Manteltasche aufbewahrt hatte, unbemerkt an sich. Die Frau ging in ein Einkaufszentrum, ihr fiel dabei auf, dass ihr der Mann folgte. Den Schlüssel hatte dieser offensichtlich schon weitergegeben, denn in der Zwischenzeit räumte jemand die Wertsachen aus der Wohnung der Frau.

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