Maurer-Belästigung: Gastronom blitzt mit Medienklage ab

Der Gastronom klagte im Belästigungsfall von Sigrid Maurer die Zeitung "Österreich".
Der Gastronom klagte im Belästigungsfall von Sigrid Maurer die Zeitung "Österreich".(c) APA (Georg Hochmuth)
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Der Medienrichter hat keine Zweifel, dass die obszöne Botschaft an die ehemalige Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer von dem klagenden Gastronomen stammt. Dieser blitzt daher mit einer Klage gegen „Österreich“ ab.

Während der eigentliche Rechtsgang rund um die Belästigung der ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordenten Sigrid Maurer durch eine obszöne Facebook-Nachricht noch nicht abgeschlossen ist, ist der Gastronom am Dienstag mit einem von ihm angestrebten Medienprozess gegen "Österreich" abgeblitzt. Richter Gerald Wagner machte klar, "er habe keinen Zweifel, dass die Nachricht" vom Antragsteller stammt.

Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. Dieser wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht.

Urteil gegen Maurer im März aufgehoben

Der Gastronom bestreitet jedoch, der Verfasser zu sein. Er meint, sein PC samt Facebook-Account wäre auch den Gästen zur Verfügung gestanden. Die von ihm wegen übler Nachrede verklagte Maurer wurde im Oktober zu 3000 Euro verurteilt, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Zudem hätte sie die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen.

Dieses Urteil wurde im März aufgehoben. Das OLG hatte Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Privatankläger die Nachrichten versendet hat. Es wurde nämlich "nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden". "Die Beweiswürdigung habe kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat", hieß es in der Begründung. "Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus."

"Keine strafrelevante Handlung vorgeworfen"

Wagner betonte nun im Medienprozess, dem Antragsteller sei in dem fraglichen Artikel keine strafrelevante Handlung vorgeworfen worden. "Österreich" müsse keinen Wahrheitsbeweis antreten, schon ein dringender Tatverdacht würde genügen, dass der Gastronom die Nachricht an die Ex-Abgeordnete geschickt habe. Alles andere sei auch höchst unwahrscheinlich, so der Richter. "Bis heute, obwohl Sie am nächsten Tag kontaktiert wurden, können oder wollen Sie sich nicht erinnern, wer am Vortag bei Ihnen im Geschäft war."

Adrian Hollaender meldete im Namen seines Mandanten Nichtigkeit und Berufung an.

(APA)

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