Erster Teil der Steuerreform geht in die Begutachtung

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Die konkreten Gesetzentwürfe für einen Teil der für 2019 und 2020 geplanten Maßnahmen liegen vor - darunter die Neuberechnung der Nova und Erleichterungen für Unternehmer.

Das Finanzministerium hat am Mittwoch den ersten Teil der türkis-blauen Steuerreform in Begutachtung geschickt. Bisher gab es für die Entlastung nur die entsprechenden Absichtserklärungen der Regierung. Nun liegen auch konkrete Gesetzentwürfe für zumindest einen Teil der 2019 und 2020 geplanten Maßnahmen vor - darunter die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe für Neuwagen und Erleichterungen für Unternehmer.

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Laut den finanziellen Erläuterungen zum Entwurf, der im Rechtsinformationssystem veröffentlicht wurde, werden die nun konkretisierten Maßnahmen im Jahr 2021 254 Millionen Euro kosten, der Großteil beim Bund (169,4 Millionen Euro). Bei den Ländern sollen 2021 Kosten von 54 Millionen Euro anfallen, bei den Gemeinden 30,4 Millionen Euro. In den folgenden Jahren sinken die Kosten der Maßnahmen dieser ersten Etappe dann deutlich ab (auf 20 Millionen Euro 2023).

Im Gesetzentwurf enthalten sind unter anderem die angekündigte Neufassung der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Beide sollen "aufkommensneutral" neu berechnet werden, um klimaschädliche Autos stärker zu belasten. Außerdem im Paket: großzügigere Pauschalierungen für Kleinunternehmer und die Anhebung der Wertgrenze für sofortige Steuerabsetzung "geringwertiger Wirtschaftsgüter" von 400 auf 800 Euro.

"In guter Vorlaufzeit zu jeweiligem Inkrafttreten"

Wann die weiteren Etappen der Steuerreform in Begutachtung gehen, ist unklar. Das Finanzministerium machte dazu am Mittwoch keine Angaben und meinte nur allgemein, man werde die Gesetzentwürfe "in guter Vorlaufzeit zu ihrem jeweiligen Inkrafttreten" vorlegen. Unter anderem sollen 2020 die Krankenversicherungsbeiträge für Kleinverdiener sinken, ab 2021 sind auch niedrigere Lohnsteuern und eine Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen (ab 2022) angekündigt.

>>> Link zu den Erläuterungen des Entwurfs

(APA)

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