EU-Richtlinie: „Ein Schlag ins Gesicht der Kleinaktionäre“

Paragraf 225g bringt Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger auf die Palme.
Paragraf 225g bringt Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger auf die Palme.(c) Clemens Fabry
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Der umgearbeitete Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie sorgt für heftige Proteste von Kleinaktionären: Im Kampf um Abfindungen bei Firmenübernahmen werden ihre Rechte beschnitten.

Wien. Gold Plating – die überschießende Umsetzung von Unionsrecht in die nationale Jurisdiktion: Das musste sich Österreich schon oft vorwerfen lassen. So liefen die heimischen Banken gegen den ursprünglichen Entwurf zur Novelle des Aktiengesetzes, mit dem die EU-Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt werden soll, Sturm. Zu viel Bürokratie bei der Identifizierung aller Aktionäre einer börsenotierten Gesellschaft, hieß es. Jetzt liegt ein, was diesen Passus betrifft, entschärfter Entwurf vor.

Das heißt aber nicht, dass die bis 15. Mai gehende Begutachtungsfrist ohne weitere Einwände ablaufen wird. Im Gegenteil: Ein anderer Punkt, genau genommen der Paragraf 225g, bringt Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger auf die Palme. Da geht es um den Gesellschafterausschluss (Squeeze-out), der bei Übernahmen zur Anwendung kommt. Aktionäre, die mit der gebotenen Barabfindung nicht einverstanden sind (und mehr Geld wollen), können bekanntlich über das Gericht ein Gremium zur Überprüfung der Angemessenheit des Angebots anrufen. Dies soll auch künftig so bleiben.

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