Die sechs Gebote gegen Missbrauch in der Kirche

Papst Franziskus: „Aus den bitteren Lektionen der Vergangenheit lernen.“
Papst Franziskus: „Aus den bitteren Lektionen der Vergangenheit lernen.“(c) REUTERS (YARA NARDI)
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Papst Franziskus legt eine ersehnte Reform vor. Geregelt wird das Verfahren gegen Bischöfe, die selbst Täter sind und Täter durch Vertuschen decken. Der Fall Groër wäre heute anders gelaufen.

Vatikanstadt/Wien. Das Warten hat ein Ende. Drei Monate nach dem Gipfeltreffen im Vatikan mit den Vorsitzenden der über hundert Bischofskonferenzen aus aller Welt zum Thema Missbrauch legt Papst Franziskus ein apostolisches Schreiben vor. Denn, so schreibt das Oberhaupt der Katholiken in der Einleitung: „Die Verbrechen sexuellen Missbrauchs beleidigen unseren Herrn, verursachen physische, psychische und spirituelle Schäden bei den Opfern und verletzten die Gemeinschaft der Gläubigen.“

Durch das Schreiben werden die Regeln im Umgang mit (sexueller) Gewalt, begangen durch Priester – vom Kaplan bis zum Kardinal – oder Ordensangehörige, präzisiert, vereinheitlicht und verschärft. Darüber hinaus erfahren ungeregelte Bereiche eine Formalisierung. Der „Fall Groër“ – gegen den Kardinal wurde 1995 der Vorwurf sexueller Übergriffe geäußert – könnte so nicht mehr passieren. Genauer: Er könnte so nicht mehr enden. Bisher durfte gegen einen Kardinal nur der Papst eine Ermittlung führen – oder im Sande verlaufen lassen. Das soll ab 1. Juni, anders werden. Denn es werden auch Fristen in Verfahren gegen höchste Würdenträger festgelegt. Aus dem in 19 Artikel gefassten, am Donnerstag veröffentlichen Schreiben mit dem Titel „Vos estis lux mundi – Ihr seid das Licht der Welt“ lassen sich sechs Papst-Gebote destillieren.

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