Der Vorsitzende der Wahlbehörde und sein Stellvertreter sollen - in Abwesenheit der Wahlbeisitzer - bereits am Wahlsonntag die verschlossenen Briefwahlkarten geöffnet haben.
Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 haben auch in Tirol weitere juristische Nachspiele: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den Vorsitzenden der damaligen Wahlbehörde von Innsbruck-Land und seinen Stellvertreter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Freitagsausgabe.
Ihnen wird vorgeworfen, in Abwesenheit der Wahlbeisitzer bereits am Wahlsonntag, und nicht wie gesetzlich vorgesehen erst am darauffolgenden Montag, die verschlossenen Briefwahlkarten in der Bezirkswahlbehörde geöffnet und die Wahlkuverts entnommen zu haben. Die Ermittlungen gegen die Wahlbeisitzer seien hingegen eingestellt worden.
Zuletzt hatte es in Tirol in Sachen Bundespräsidentenwahl zwei Freisprüche gegeben. Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann wurde vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen. Dasselbe Urteil erging für den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck.
(APA)