Angriff auf regierungskritischen Journalisten in Ankara

Der Kolumnist einer nationalistischen Zeitung wurde verprügelt, mehrere Verdächtige sind in Haft. Die Türkei dementiert Foltervorwürfe des „Welt“-Reportes Deniz Yücel.

Ankara. Nach einem brutalen Angriff auf einen Journalisten in der Türkei sind am Sonntag sechs Verdächtige festgenommen worden. Sie würden in Ankara verhört, meldete die Zeitung des Mannes, das nationalistische Blatt Yeniçağ („Neue Ära“).

Der Kolumnist Yavuz Selim Demirağ (60) war am Freitag vor seiner Haustür in Ankara von mehreren Personen mit Baseballschlägern verprügelt worden und wurde schwer verletzt. Der Angriff ereignete sich nach einer von ihm moderierten Fernsehsendung, in der es auch um die Annullierung der jüngsten Bürgermeisterwahl in Istanbul vom März ging. Dort hatte die Opposition hauchdünn vor der Regierungspartei AKP gewonnen, worauf die Regierung eine Wahlwiederholung im Juni durchsetzte.

Der Hintergrund der Tat und Details zu den Verdächtigen waren unklar. Führer von Oppositionsparteien verurteilten den Angriff scharf und sprachen von einem gegen die Presse- und Meinungsfreiheit gerichtet, ohne aber Verdächtigungen auszusprechen.

Laut türkischen Medien sind in den vergangenen Tagen drei regierungskritische Journalisten zumindest zeitweise festgenommen worden. In einem Fall soll es erfolgt sein, weil die Reporterin Canan Coşkun von der Zeitung Cumhuriyet („Republik“) eine Strafe von etwa 1900 Euro nicht bezahlt hatte, zu der sie nach einem Bericht über einen Korruptionsfall verurteilt worden war.

„Null Toleranz gegenüber Folter“

Das türkische Außenministerium wies derweil den Vorwurf des Journalisten der deutschen Zeitung Die Welt, Deniz Yücel (45) zurück, er sei während seiner U-Haft in der Türkei von Februar 2017 bis Februar 2018, verhängt wegen „Terrorpropaganda“, gefoltert worden. Zugleich wies man eine Mahnung Berlins zurück, sich an die Anti-Folterkonvention der UNO zu halten. Die Vorwürfe seien untersucht und für haltlos befunden worden, hieß es. Seit 2003 gelte das Prinzip von „null Toleranz gegenüber Folter“.

Yücel hatte am Freitag im von der Türkei gegen ihn angestrengten Prozess ausgesagt, er sei gefoltert worden. Das sagte er vor dem Berliner Amtsgericht; die Türkei hatte ihm nach der Enthaftung die Ausreise gestattet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2019)

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