"Junge Mütter kennen die Gefahren nicht"

Es diskutierten (v. l.): Maria Paulke-Korinek, Harald Eberhard, Christiane Druml, Moderator Benedikt Kommenda, Ursula Wiedermann-Schmidt und Susanne Schmid.
Es diskutierten (v. l.): Maria Paulke-Korinek, Harald Eberhard, Christiane Druml, Moderator Benedikt Kommenda, Ursula Wiedermann-Schmidt und Susanne Schmid.(c) Clemens Fabry
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Rechtspanorama an der WU. Um den Impfschutz zu verbessern, müsse man vor allem an den Schulen ansetzen, sagen Fachleute. Auch eine Impfpflicht ist ein Thema. In gewisser Weise gibt es sie sogar schon, doch ist das totes Recht.

Wien. Bis April dieses Jahres gab es in Österreich bereits so viele Masernerkrankungen wie im gesamten Vorjahr. Und tatsächlich ist die Zahl jener Leute, die sich und ihren Kindern einen Impfschutz zukommen lassen, im Sinken. Aber warum ist das so, und wie kann man Leute wieder dazu bringen, sich gegen schwere Krankheiten impfen zu lassen? Fragen, die beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU debattiert wurden.

„Es haben sich Impflücken aufgetan, die man lange nicht geschlossen hat“, analysierte die Ärztin Ursula Wiedermann-Schmidt. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene hätten einen schlechten Impfschutz, erklärte die Professorin, die das Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin an der Medizinischen Universität Wien leitet. Oft sei es so, dass jemand als Kleinkind zwar eine erste Teilimpfung erhalten habe. Doch die zweite habe man dann einfach vergessen. Besonders problematisch: Bis zu zwanzig Prozent des Gesundheitspersonals sind nicht ausreichend geimpft. „Diese Lücken muss man sofort schließen“, appellierte Wiedermann-Schmidt.

Es geht schließlich auch darum, jene zu schützen, die nicht geimpft werden können. „Es gibt Kinder, die besonders schützenswert sind, etwa, weil sie eine Leukämie durchgemacht haben“, betonte Christiane Druml. Sie ist Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, und dieses Gremium hat sich in der Vorwoche erstmals für eine Impfpflicht in Österreich ausgesprochen. Je gefährlicher die Krankheit, je harmloser der Eingriff und je größer der Nutzen der Impfung, desto mehr spreche für eine Pflicht, erklärte die Kommission. Bei den Masern sieht das Gremium momentan daher die Voraussetzungen für eine Impfpflicht in ganz Österreich erfüllt.

Doch die Bioethikkommission hat nur eine beratende Funktion, umsetzen müsste eine Impfpflicht die Politik. Und die Regierung macht diesbezüglich keine Anstalten. Auch die Vertreterin des Gesundheitsministeriums am Podium, Maria Paulke-Korinek, betonte, dass man andere Pläne verfolge. „Wir setzen sehr stark auf Aufklärung“, sagte die Leiterin der für das Impfwesen zuständigen Abteilung im Ministerium. Man habe Werbung für Impfungen geschaltet. Auch ein E-Impfpass, der Personen elektronisch an nötige Auffrischungen erinnert, soll künftig die Situation verbessern. Und wichtig sei auch, dass man bei Impfungen in Schulen ansetze.

Gefahren wurden vergessen

Überhaupt sei die Schule ein wichtiger Ort, wie Ärztin Susanne Schmid verdeutlichte. Sie ist auch Vorsitzende des Verbands der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen des Burgenlands. „Man hat in der Schule auch Zugriff auf Eltern und Lehrerschaft“, sagte Schmid. Und könne sie so informieren. Ältere Generationen würden noch von Erzählungen ihrer Großeltern wissen, wie gefährlich manche Krankheiten waren und wie sehr der Impfschutz die Situation verbessert habe. Doch wegen des Erfolgs der Impfungen wurde manches vergessen. „Junge Mütter kennen die Gefahren dieser Krankheiten nicht“, sagte Schmid. Und hier müsse die Schule ansetzen. Insbesondere sollten auch alle Schulärzte die Impfpässe kontrollieren und die Eltern einberufen, wenn sich herausstelle, dass ein Kind gar nicht geimpft sei.

Dass die früher stärker verbreiteten Schulimpfprogramme zurückgefahren wurden, hat auch mit einem Gerichtsurteil zu tun. Ein Kärntner Bub bekam 2010 vom Oberlandesgericht Graz Schadenersatz zugesprochen. Er war ohne Dringlichkeit und ohne ausreichende Aufklärung in der Schule gegen Hepatitis B geimpft worden. Der Bub erblindete. Die Information über Nutzen und Risiken war nur in Form eines Fragebogens über den Gesundheitszustand des Kindes und eines kurzen Gesprächs gegeben. Das Gericht forderte eine stärkere Aufklärung ein. Die Folge war aber, dass manche Schulärzte weniger impften.

„Seither ist nichts passiert“, sagte Druml. Sie forderte, die Schulimpfprogramme auf eine klarere gesetzliche Grundlage zu stellen. Denn der Nutzen von Impfungen, darin waren sich die Medizinerinnen auf dem Podium einig, sei viel größer als die Gefahr durch mögliche Nebenwirkungen.

Breiter Spielraum für den Staat

Rechtlich hätten Staaten bei einer Impfpflicht breite Spielräume, wie Jurist Harald Eberhard anhand der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erklärte. So sei eine Impfung zwar ein Eingriff in das Recht auf Privatleben. Aber es gebe massive öffentliche Interessen, die den Eingriff rechtfertigen können, wie der EGMR zur Diphterieimpfung in der Ukraine festgehalten habe.

Auch im österreichischen Epidemiegesetz findet sich die Möglichkeit, dass die Behörde Impfungen bei gefährdeten Personen anordnen kann. „Aber das ist weitgehend totes Recht“, analysierte der an der WU am Institut für Öffentliches Recht lehrende Professor. Und erzwungen werden könne die Impfung nach diesem Gesetz auch nicht. Aber es könnten Verwaltungsstrafen und Quarantänemaßnahmen drohen, sagte Eberhard.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2019)

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