EU: Von Verordnungen über Richtlinien bis zu Beschlüssen

Gluehlampe wird 130 Jahre alt
Gluehlampe wird 130 Jahre altAPA/dpa-Zentralbild/Z1009 Jan-Peter
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Kanzler Kurz will 1000 EU-Verordnungen gestrichen sehen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen den europäischen Rechtsmitteln? Und wie viele Verordnungen verantworten die Regierungen selber?

Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat mit seiner Forderung nach Streichung von 1000 EU-Verordnungen zahlreiche - vor allem innenpolitische - Reaktionen ausgelöst; der österreichische Kanzler hatte am Sonntag den "Regelungswahnsinn" der Europäischen Union kritisiert, bis auf die "Pommes"-Verordnung, die dem Schutz vor krebserregenden Stoffen dienen soll, dann aber kein Beispiel genannt.

Die EU-Kommission wollte Kurz' Aussagen nicht kommentieren - und bezeichnete sie als „Wahlkampf-Ansagen“. Die Aussagen kann man aber für einen Blick auf europäische Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse nutzen. Und der lohnt sich allemal.

Generell ist bei Rechtsakten der EU zwischen Verordnungen,Richtlinien und Beschlüssen zu unterscheiden. Die in den EU-Verträgen niedergelegten Ziele werden mithilfe unterschiedlicher Rechtsakte verwirklicht. Einige dieser Rechtsakte sind verbindlich, andere nicht. Manche gelten für alle EU-Länder, andere nur für bestimmte Länder.

  • Verordnungen: Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Um beispielsweise sicherzustellen, dass für Waren, die in die EU importiert werden, gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, hat der Rat der EU eine entsprechende Verordnung angenommen.

  • Richtlinien: Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte: Sie stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern EU-weit, indem sie beispielsweise versteckte Internetgebühren und -kosten abschafft und die Dauer des Widerrufsrechts bei Kaufverträgen verlängert.

  • Beschlüsse: Beschlüsse sind für diejenigen verbindlich und unmittelbar anwendbar, an die sie gerichtet sind (beispielsweise ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen). So hat die Kommission beispielsweise einen Beschluss über die Beteiligung der EU an verschiedenen Organisationen für die Zusammenarbeit bei der Terrorismusprävention und -bekämpfung erlassen, der allein diese Organisationen betrifft.

  • Empfehlungen: Empfehlungen sind nicht verbindlich. So hatte die Empfehlung der Kommission an die Justizbehörden der EU-Länder, Videokonferenzen verstärkt für eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit zu nutzen, keine rechtlichen Konsequenzen. In einer Empfehlung können die Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne dass dies für diejenigen, an die sich die Empfehlung richtet, rechtlich bindend wäre.

  • Stellungnahmen: In einer Stellungnahme können sich die Institutionen in unverbindlicher Form zu einem Sachverhalt äußern. Sie stellt für die Adressaten also keine rechtliche Verpflichtung dar und ist nicht verbindlich. Stellungnahmen können von den wichtigsten EU-Organen (Kommission, Rat, Parlament) sowie dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss abgegeben werden. Im Zuge der Erarbeitung von Rechtsvorschriften legen die Ausschüsse vor dem Hintergrund ihres jeweiligen regionalen, wirtschaftlichen oder sozialen Standpunkts Stellungnahmen vor. So hat beispielsweise der Ausschuss der Regionen eine Stellungnahme mit dem Titel "Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa" vorgelegt.

EU-Regierungen bestimmten knapp ein Drittel aller Verordnungen

Derzeit sind 6638 EU-Verordnungen in Kraft. Das ergab eine Abfrage des EU-Rechtsportals "EUR-Lex" am Montag. Knapp ein Drittel dieser Rechtsakte, 2106 Verordnungen, gehen auf das Konto der EU-Regierungen.

Der Rat der Europäischen Union als Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten ist damit der zweithäufigste Autor nach der EU-Kommission (4409). Lediglich 652 Verordnungen gehen auf das Konto des Europäischen Parlaments. Die restlichen Verordnungen wurden hauptsächlich von einzelnen Dienststellen der EU-Kommission ausgearbeitet.

Die Abfrage zeigt auch, dass vergangene Bemühungen zur Eindämmung der Gesetzesflut aus Brüssel bereits Früchte tragen. So kamen im Vorjahr lediglich 180 Verordnungen hinzu, während aktuell etwa immer noch 427 Verordnungen, die im Jahr 2010 beschlossen wurden, in Kraft sind.

Bemerkenswert ist auch die Auflistung der Verordnungen nach Themen, wobei einige Verordnungen mehreren Politikbereichen zugeordnet werden. 2431 Verordnungen betreffen die Landwirtschaft, 1080 die Bereiche Umwelt, Verbraucher und Gesundheitsschutz, 911 die Industriepolitik und den Binnenmarkt, gefolgt von den Außenbeziehungen mit 862, der Zollunion mit 794 und der Fischerei mit 430 Verordnungen. Schlusslicht der Auflistung, in der sich auch Bereiche wie Verkehrspolitik (274 Verordnungen), Sozialpolitik (171 Verordnungen), Sicherheit (105 Verordnungen) und Wissenschaft (105 Verordnungen) finden, ist die Steuerpolitik mit lediglich 23 geltenden EU-Verordnungen.

52 neue EU-Gesetze unter Österreichs Ratsvorsitz

Die türkis-blaue Bundesregierung hatte im Vorjahr die Gelegenheit, das Ziel eines Bürokratieabbaus in der EU im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft voranzutreiben. Mehr Subsidiarität und das Motto "Weniger, aber effizienter" wurden als Prioritäten genannt, doch in der Ratsvorsitz-Bilanz von Türkis-Blau findet sich der Beschluss von 52 neuen EU-Gesetzen.

Ratspräsidentschaften haben traditionell das Ziel, in möglichst vielen politischen Fragen Einigungen zu erreichen. Entsprechend legte auch Österreich Ende 2018 eine Erfolgsbilanz vor, in der es wörtlich hieß: "Insgesamt wurden 53 politische Einigungen mit dem Europäischen Parlament und 75 Einigungen im Rat erzielt, 56 Schlussfolgerungen und Empfehlungen angenommen, 509 weitere Entscheidungen des Rates erreicht und 52 Rechtsakte vom Rat und dem Europäischen Parlament unterschrieben." Keine Angaben gab es dazu, welche der beschlossenen Rechtsakte bereits bestehende ersetzten und wie viele unnötige europäische Regulierungen unter österreichischem EU-Ratsvorsitz gestrichen wurden.

(APA/Red.)

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