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Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler
Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Urteilsveröffentlichung auf Antrag von Gerhard Dörfler gegen „Die Presse“ Verlags- und Gesellschaft m.b.H. & Co KG wegen übler Nachrede.

„Wegen der Veröffentlichung eines Artikels am 21. Jänner 2018 auf der Website http://www.diepresse.com unter der Überschrift „Amtsmissbrauchs-Anklage gegen Ex-Landeshauptmann Dörfler rechtskräftig“, in welchem behauptet wurde, die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom September 2017 gegen den Antragsteller Gerhard Dörfler, wonach er im Jahre 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung zur Ausstellung fingierter
Rechnungen erteilt hätte, sei rechtskräftig, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller Gerhard Dörfler der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt.

Die Antragsgegnerin „Die Presse“ Verlags- und Gesellschaft m.b.H. & Co KG wurde zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Absatz 1 MedienG an den Antragsteller Gerhard Dörfler, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 42, am 4.5.2018“

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Wir müssen dieses Urteil veröffentlichen, obwohl wir es für falsch halten.

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