Streichung des Karfreitags: Gewerkschaft zieht vor Gericht

ÖGB geht geht Regelung gerichtlich vor.
ÖGB geht geht Regelung gerichtlich vor. APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Eingriff in den Generalkollektivvertrag in der erfolgten Form sei unverhältnismäßig, zeigt ein von ihm beauftragtes Gutachten, so der ÖGB.

Der ÖGB geht mit rechtlichen Schritten gegen die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags vor. Einen entsprechenden einstimmigen Vorstandsbeschluss hat der Gewerkschaftsbund am Dienstag gefällt. Ob man sich an den VfGH, den OGH oder das Arbeitsgericht wendet, ist noch offen.

Grundlage für die Entscheidung des ÖGB, war ein Gutachten der Arbeitsrechtler Monika Schlachter (Uni Trier) und Martin Risak (Uni Wien). Demnach ist der Eingriff in den Generalkollektivvertrag zwar grundsätzlich möglich, aber in dieser Form unverhältnismäßig, denn die Diskriminierung hätte auch mit gelinderen Mitteln beseitigt werden können, erläutert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einer Aussendung.

Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit einem Anwalt die konkrete weitere Vorgangsweise "gegen diesen unverhältnismäßigen Eingriff in eine kollektivvertragliche Regelung" geklärt. Möglich sind neben einem Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof auch Feststellungsverfahren beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht oder beim Obersten Gerichtshof

(APA)

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