Karas will europaweites Referendum über neuen EU-Vertrag

Othmar Karas
Othmar KarasAPA/HANS KLAUS TECHT
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Der ÖVP-Spitzenkandidat für die EU-Wahl zeigt sich  "froh" über den Vorstoß von Kanzler Kurz. Um die EU zu verbessern, „braucht es die deutliche Akzeptanz in der Bevölkerung".

Der EU-Spitzenkandidat der ÖVP, Othmar Karas, hat ein europaweites Referendum über den künftigen EU-Vertrag gefordert. "Wenn wir die EU verbessern und einen neuen Vertrag für die EU etablieren wollen, braucht es die deutliche Akzeptanz in der Bevölkerung", sagte Karas am Mittwoch in der Europastunde des Nationalrates.

"Am Ende dieses Bürgerbeteiligungsprozesses soll ein europaweites Referendum stehen", sagte der ÖVP-Delegationsleiter im Europaparlament. Erst in der Vorwoche hatte Karas gemeint, dass über den neuen EU-Vertrag am Ende der kommenden Legislaturperiode (2024) abgestimmt werden könne. Verabschiedet werden könnte er laut Karas von der Mehrheit der Staaten und der Mehrheit der Bürger.

"Froh“ über Vorstoß von Kurz

"Wir brauchen den Mut zur Veränderung und müssen uns endlich eine Vertragsänderung zutrauen", zeigte sich Karas am Mittwoch "froh" über den Vorstoß von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für einen neuen EU-Vertrag. Zum Thema Volksabstimmung hieß es in der Vorwoche aus dem Bundeskanzleramt: "Je nachdem, wie tief greifend die Änderungen des Vertrags sind, wird auch darüber zu beraten sein, ob etwa EU-weit abzustimmen ist und inwieweit nationale Verfassungen dem entgegenstehen."

Derzeit sind für Änderungen der EU-Verträge einstimmige Beschlüsse aller Mitgliedsstaaten erforderlich, wobei in allen Ländern zumindest die jeweiligen Parlamente zustimmen müssen. In Irland schreibt die Verfassung eine nationale Volksabstimmung über jede EU-Vertragsänderung vor, in Dänemark kann eine solche nur durch eine Fünf-Sechstel-Mehrheit im Parlament umgangen werden.

Der Vertrag von Lissabon sieht aber auch ein vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren durch den Europäischen Rat vor, in dem die Staats- und Regierungschefs vertreten sind. Auch in diesem Fall ist Einstimmigkeit erforderlich.

Das Thema Volksabstimmungen über EU-Verträge ist äußerst heikel, nachdem mehrere Vertragsreferenden gescheitert sind. In Dänemark lehnten die Stimmbürger im Jahr 1992 den Maastricht-Vertrag ab, die Iren stimmten in den Jahren 2002 und 2008 gegen die Verträge von Nizza bzw. Lissabon. Der Lissabon-Vertrag wurde ausgearbeitet, nachdem die Bürger Frankreichs und der Niederlande im Jahr 2005 die EU-Verfassung in Volksabstimmungen klar abgelehnt hatten.

(APA)

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