IGGÖ bekämpft Kopftuchverbot vor dem Verfassungsgerichtshof

Die IGGÖ will das Kopftuchverbot in der Volksschule bekämpfen.
Die IGGÖ will das Kopftuchverbot in der Volksschule bekämpfen.(c) imago/imagebroker (imageBROKER/Siegfried Kuttig)
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Die Vertretung der österreichischen Muslime sieht durch das Verbot Grundrechte verletzt - so seien etwa nur Muslime betroffen.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) will das Kopftuchverbot an Volksschulen vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Konkret sieht die Vertretung der österreichischen Muslime durch die Regelung, die am Mittwoch im Nationalrat beschlossen wurde, mehrere Grundrechte verletzt. Das beginne bei der Religionsfreiheit, gehe über das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung der Kinder bis zur Frage, ob das Kopftuch Teil der Glaubenspraxis ist.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural spricht von einem „schwarzen Tag für die Demokratie“. Das Gesetz, so der Vorwurf, diskriminiere ausschließlich das Kopftuch der Muslime, „das eben Teil der religiösen Praxis ist und damit nicht von der Politik nach Belieben bewertet werden kann“. Was Glaubenspraxis ist, „bestimmen Kirchen und Religionsgesellschaften noch immer selbst – frei von staatlicher Bevormundung.“

Kippa ausgenommen

Die Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ, mit deren Stimmen (und denen zweier Abgeordneter der Liste Jetzt) das Gesetz beschlossen wurde, argumentieren damit, dass muslimische Mädchen dadurch vor der Instrumentalisierung durch Islamismus bewahrt werden sollen. Andere Kopfbedeckungen wie die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs sind explizit vom Verbot ausgenommen. Im Gesetz wird damit argumentiert, dass nur das Kopftuch das gesamte Haupthaar oder große Teile davon verhüllt.

Der Gang zum VfGH ist für den Spätsommer angepeilt. „Die Argumentation war schon beim Verbot in den Kindergärten ähnlich. Und die FPÖ hat eine Fortsetzung der Verbotspolitik auf allen Ebenen angekündigt“, heißt es aus der IGGÖ. „darum wollen wir diese Causa möglichst schnell zu einem Ende bringen.“

(eko)

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