OLG Linz lässt Sammelklage gegen VW zu

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Symbolbild. (c) imago images / Stefan Zeitz (stefan zeitz)
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VKI spricht von „Wende im Zuständigkeitsstreit“.

Linz. Das Oberlandesgericht Linz hat als erstes Gericht in einer der 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen VW die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejaht. Der VKI spricht von einer „Wende im Zuständigkeitsstreit“.

Der VKI hat im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen wegen manipulierter Abgastests bei den 16 Landesgerichten Österreichs eingebracht, Streitwert 60 Mio. Euro. Der deutsche Autobauer bestreitet die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte, die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels gaben ihm recht. Die zuständige Richterin am Landesgericht Klagenfurt lässt die Zuständigkeit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abklären, dessen Entscheidung ist noch ausständig.

Rechtsmittel möglich

Das OLG Linz habe nun die Entscheidung des Landesgerichts Wels mit der Begründung aufgehoben, dass sehr wohl jenes Gericht zuständig sei, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde, heißt es in einer Aussendung des VKI. Damit rücke die inhaltliche Prüfung der Haftung von VW näher. VW kann allerdings noch beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen.

In von anderen Klägern betriebenen Verfahren gibt es ebenfalls bereits Entscheidungen, die eine Zuständigkeit der österreichischen Justiz bejahen. So hat sich das Landesgericht Innsbruck bereits Ende März für eine Sammelklage der Plattform Cobin Claims gegen VW für international zuständig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien entschied im Fall eines Autokäufers aus Niederösterreich genauso. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2019)

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