Regierung verspricht mehr Mindestpension: Aber nur für Fleißige

ÖVP-Klubchef Wöginger, Kanzler Kurz, Vize Strache und Ministerin Hartinger-Klein stellten den Bonus vor.
ÖVP-Klubchef Wöginger, Kanzler Kurz, Vize Strache und Ministerin Hartinger-Klein stellten den Bonus vor.(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Wer mindestens 30 Beitragsjahre vorweisen kann, soll einen Bonus bekommen. Von dem sollen Frauen profitieren – Pensionisten im Ausland aber nicht.

Wien. Es ist ein erster winziger Schritt der groß angekündigten Pensionsreform. Die Regierung verkündete am Donnerstag, die Mindestpension anheben zu wollen. Allerdings nur für jene, die lang in das System einbezahlt haben, also jene, die mindestens 30 Beitragsjahre vorweisen können. Davon könnten von den rund 2,2 Millionen Pensionisten rund 40.000 profitieren.

Derzeit beträgt die Mindestpension 933,06 Euro. Wer weniger Anspruch hat, bekommt auf diese Summe die sogenannte Ausgleichszulage ausbezahlt. Derzeit beziehen diese rund 210.000 Menschen.

Schon jetzt gibt es eine erhöhte Ausgleichszulage für jene, die lange Versicherungszeiten haben. Das wurde noch unter SPÖ-Sozialminister Alois Stöger eingeführt. Wer 360 Beitragsmonate vorweisen kann, bekommt derzeit 1048 Euro brutto. Das soll auf 1080 Euro angehoben werden.

Wer 40 Jahre einbezahlt hat, der soll künftig eine Mindestpension von 1300 Euro brutto bekommen – das sind rund 1200 Euro netto. Auch der Richtsatz für Familien wird angehoben. Der liegt derzeit bei 1399 Euro brutto und soll künftig 1750 Euro betragen. Bisher war es für viele schwierig, die geforderten 30 Pensionsjahre vorzuweisen – besonders für jene, die studiert haben, oder für Frauen, denen Kindererziehungszeiten nicht angerechnet wurden. Letzteres hat die ÖVP in der Vorgängerregierung aus budgettechnischen Gründen nicht ändern wollen. Jetzt soll es für Frauen Verbesserungen geben: Künftig sollen bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten, Präsenzdienern bis zu zwölf Monate angerechnet werden.

Die Erhöhung für besonders „Fleißige“, wie das Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nannte, soll als Extrabonus aus dem Budget bezahlt werden. Die Regierung glaubt, so verhindern zu können, dass dieser Bonus auch ins Ausland bezahlt werden muss. Also dass dieses Geld etwa ein bulgarischer Bürger, der 30 Jahre in Österreich gearbeitet hat, ebenso beziehen kann, wenn er seine Pension in Bulgarien verbringt.

Europarechtlich zweifelhaft

Europa-Rechtsexperte Walter Obwexer hat da seine Zweifel. Anders als bei der Ausgleichszulage, die eine Sozialleistung ist, handele es sich bei dem Bonus eben um eine Zahlung für besonderen Fleiß. Das nicht auszubezahlen wertet er als unzulässige Diskriminierung. Die Rechtssprechung deute darauf hin, dass dies auch für türkische Staatsbürger gelte, die ihre Pension in ihrer alten Heimat verbringen wollen. Das werden wohl Höchstgerichte klären müssen.

Nächste Woche soll der Gesetzesvorschlag in den Ministerrat kommen – die neue Regelung soll ab 1. Jänner 2020 gelten. Kurz sprach von einem „Schritt der Entlastung“, weitere sollen folgen. So würden von der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und der Tarifreform auch die Pensionisten weiter profitieren. Die Reaktionen der Opposition fielen gemischt aus. SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner freute sich zwar, dass die Regierung Vorschläge der SPÖ aufgreife. Gegen Frauenarmut müsse aber schon im Erwerbsleben gekämpft werden. Jetzt-Sozialsprecherin Daniela Holzinger sprach von einem längst überfälligen Schritt. Kritik kam von Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker, der von einem Anschlag auf die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sprach.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2019)

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