Abschiebungen: Verfassungsrichter rüffeln Asylgericht

Verfassungsrichter rüffeln Asylgericht
Verfassungsrichter rüffeln Asylgericht(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der VfGH hat zwei Entscheidungen des Asylgerichtshofes aufgehoben. Eine Asylwerberin aus dem Kamerun und ein Kurde sollten zu unrecht abgeschoben werden. Die Abschiebungen wurden vorerst gestoppt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch zwei Entscheidung des Asylgerichtshofes gekippt und die Ausweisung der Flüchtlinge damit vorerst ausgesetzt. Besonders die Entscheidung zum Fall einer Asylwerberin aus Kamerun kommt einem Rüffel für den zuständigen Senat am Asylgericht gleich: Die Frau hatte nämlich angegeben, nach einer Demonstration durch Sicherheitskräfte vergewaltigt worden zu sein. Die Richter des Asylgerichts werteten diese Angaben als glaubwürdig - wollten die Frau aber trotzdem abschieben, ohne zu prüfen, ob ihr neuerlich Gefahr drohen könnte.

Verfassungswidrige Antragsabweisung

Der Asylgerichtshof hatte in seinem Urteil zwar festgestellt, dass "Sicherheitskräfte in Kamerun willkürlich und unverhältnismäßig Gewalt anwenden und, dass Misshandlungen und Vergewaltigungen von Häftlingen häufig sind". Trotzdem wurde die Abweisung des Asylantrags durch das Asylamt bestätigt und die Ausweisung der Frau verfügt, ohne zu prüfen, ob ihr in Kamerun neuerlich eine Gefahr drohen würde. Dies war allerdings verfassungswidrig, das Asylgericht muss den Fall nun neuerlich behandeln.

Fehlende Auseinandersetzung

Das zweite aufgehobene Urteil betrifft die negative Entscheidung des Asylgerichts über einen türkischen Kurden, der angegeben hatte, sich in Österreich für das "Kurdistan Informations Zentrum" engagiert zu haben, weshalb ihm nach einer Abschiebung in die Türkei Verfolgung drohe. Das Urteil des Asylgerichtshofs "lässt eine Auseinandersetzung mit diesem Vorbringen gänzlich vermissen", kritisieren die Verfassungsrichter. Außerdem hatte der Flüchtling angegeben, in Österreich familiäre und soziale Beziehungen zu unterhalten, was einer Abschiebung entgegenstehen würde, vom Asylgericht aber ebenfalls nicht geprüft wurde.

Beide Fälle wandern nun zurück an den Asylgerichtshof, der sich neuerlich damit befassen muss.

(APA)

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