Neonazi Gottfried Küssel und die FPÖ

Gottfried Küssel.
Gottfried Küssel.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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In einem Interview spricht er über Vizekanzler Strache.

Wien. Sieben Jahre und neun Monate bekam der 60-Jährige Neonazi Gottfried Küssel, weil er erneut wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde. Seit Jänner dieses Jahres ist er wieder in Freiheit und gab nun der als neonazistisch eingestuften Zeitschrift „N. S. Heute“ ein erstes Interview.

Es scheint nicht, als sei Küssel von seinem Glauben abgefallen. Da wird etwa über die „politische Verfolgung in Österreich“ gesprochen – und warum die „völlig überzogenen“ Gesetze zur Wiederbetätigung in der „Ostmark“ eigentlich nicht nachvollziehbar seien. Dass die Leute Angst hätten, frei zu reden. Dass seine Verurteilung von einem Geschworenengericht eigentlich „acht Laien“ geschuldet gewesen sei, die aber keine Ahnung hätten. Von „Gesinnungshaft“ ist da die Rede.

Kandidatur für die FPÖ

Und auch von Küssels Engagement für die FPÖ. Küssel gibt an, 1980 für die FPÖ in Reichenau an der Rax als Gemeinderat angetreten zu sein. Er habe den damaligen FPÖ-Landesobmann gut gekannt, und dieser habe ihn darum gebeten. Das war damals Harald Ofner, der unter den Regierungen der SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky und Fred Sinowatz auch Justizminister war. Weltanschaulich sei er aber kein überzeugter FPÖ-Anhänger gewesen, sagt Küssel.

Auch über FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wird gesprochen. „Ich habe den Strache kennengelernt, als er 14 war. In den 80er-Jahren hat er für unsere damalige ,Ausländer-Halt-Bewegung‘ an Wahlkämpfen teilgenommen. Strache ist genau der Typ, der sich in einer Organisation verstecken muss, wo er dann langsam etwas werden kann. Der hat nie unsere Blutgruppe gehabt, aber im stillen Kämmerlein hat er den großen Nationalsozialisten gespielt. Da gab es einige lustige Auftritte, über die will ich jetzt aber nicht reden, vielleicht brauchen wir das noch mal . . .“

Was damit gemeint sein könnte, will man in Straches Büro nicht kommentieren. (ath)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2019)

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