Gibt es illegale blaue Geldflüsse? „Profil“ berichtet über einen Verein, der zu Straches Aussagen im Video passen könnte.
Wien. Von welchem gemeinnützigen Verein „mit drei Rechtsanwälten“ sprach Heinz-Christian Strache auf Ibiza? Gibt es tatsächlich eine solche Konstruktion, über die die FPÖ Parteispenden am Rechnungshof „vorbeischummelt“?
Mit Austria in Motion ist ein Verein in den Fokus gerückt, auf den die Beschreibung passen könnte und über den „Profil“ berichtet. Wobei es keine Belege gibt, dass über den 2015 in Wien gegründeten Verein Parteispenden tatsächlich geflossen sind. Der Verein ist auch nicht gemeinnützig im Sinn des Vereinsrechts (was wichtig ist, denn Parteien dürfen keine Spenden von gemeinnützigen Vereinen erhalten), aber seine Ziele sind es, wie dem „Profil“ vorliegende Auszüge der Statuten zeigen – und sie überschneiden sich mit dem FPÖ-Programm: z. B. Förderung des Patriotismus, Information zu EU-Fehlentwicklungen, Pflege der christlich-abendländischen Kultur, Aufbau eines Thinktanks.
Interessant sind vor allem aber auch die dort tätigen Personen. Als Obmann fungiert Markus Braun, rechte Hand des FPÖ-nahen Investmentberaters Peter Sidlo (Sigma Investment), der zuletzt auf einem FPÖ-Ticket im Generalrat der Österreichischen Nationalbank saß. Kassier ist derzeit Alexander Landbauer (Bruder des FPÖ-NÖ-Parteichefs). Zuvor war dies Markus Tschank, nun blauer Nationalratsabgeordneter und FPÖ-Obmann von Wien Innere Stadt. Tschank ist Rechtsanwalt, gilt als Vertrauter von Strache und Johann Gudenus. Und er teilt das Faible für Russland. Tschank ist Vorstandsmitglied der Österreichisch-Russischen Freundschaftsgesellschaft sowie Präsident des 2016 als Verein gegründeten Instituts für Sicherheitspolitik, das für das Verteidigungsministerium Analysen zu Russland macht.
Exkassier dementiert
In einem Statement schreibt Tschank, er habe die Funktion bei Austria in Motion im Sommer 2017 niedergelegt: „In meiner Verantwortung als Vereinsorgan haben weder direkt noch indirekt Zahlungsflüsse (Spenden oder sonstige Zuwendungen) an Parteien oder parteinahe Organisationen stattgefunden. Dies wäre auch mit den Satzungen des Vereins vollkommen unvereinbar.“ (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2019)