Häufiger als früher nützen Anteilseigner die Möglichkeit, über die Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ihren Unmut zu äußern. Anleger sollten diese Signale bei einem Einstieg beachten und könnten einen Kursverfall nützen.
Wien. Tratsch und Klatsch, ein feines Buffet, ein paar trockene Zahlen: So liefen Hauptversammlungen viele Jahre lang nicht nur in Österreich, sondern im gesamten deutschsprachigen Raum ab. Anders als im angloamerikanischen Raum, wo Börsenlistings eine längere Tradition haben, erwiesen sich Aktionäre diesseits des Atlantiks meist als lammfromm. Zur Freude der Konzerne, die auch für die waghalsigsten Manöver kaum Widerspruch erhielten. Und wenn, konnten sie sich auf ihnen gewogene Großaktionäre verlassen.
Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. In vielen Vorstandsetagen geht die Angst um, denn Aktionäre sind offenbar immer weniger gewillt, die Vorgangsweise der Konzernspitzen willfährig abzuwinken. Das Instrument, das sie dafür nützen, heißt Nichtentlastung.