Ibiza-Video: „Ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt“

Die Villa aus dem Ibiza-Video.
Die Villa aus dem Ibiza-Video.imago images / Reichwein
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Der Rechtsvertreter des Anwaltes M. schildert in einer Aussendung die Beweggründe seines Mandaten, der an der Ibiza-Falle für Strache und Gudenus mitgewirkt haben soll. Er spricht von „demokratiepolitischen Überlegungen“.

Wien/Berlin. Es ist ein besonderes Statement, mit dem der Rechtsvertreter des Wiener Anwaltes M. am Freitagabend an die Öffentlichkeit gegangen ist. Denn darin schildert er die angeblichen Beweggründe des Anwaltes, der an der Ibiza-Falle für Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus beteiligt gewesen sein soll. „Namens meines Mandanten, einem Rechtsanwalt in Wien, wird mitgeteilt: Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativ-journalistische Wege beschritten wurden“, heißt es in der Mitteilung des Rechtsanwaltsbüros Soyer Kier Stuefer, die der „Presse“ vorliegt. „Aufgrund der Reaktionen der betroffenen Politiker entfaltete sich in der Folge eine Eigendynamik. Auf Seiten meines Mandanten sind aber einzig – nach bestem Wissen und Gewissen angestellte – demokratiepolitische und rechtliche Überlegungen beachtenswert.“

In dem Schreiben wird beteuert, dass M. „kein strafbares Verhalten gesetzt, noch an einem solchen mitgewirkt“ habe. Und weiter: „Zu den Videoaufnahmen ist im Übrigen festzuhalten, dass ein verdeckter Kameraeinsatz im Enthüllungsjournalismus zur Aufdeckung von Missständen zulässig und durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.“
Recherchen der „Presse“ zufolge hatte der Wiener Innenstadt-Anwalt M. eine vermeintliche Lettin und den Detektiv Julian H. 2017 mit dem damaligen FPÖ-Vizebürgermeister, Johann Gudenus, zusammengebracht. Dabei soll er laut Gudenus auch einen Reisepass der Lettin gezeigt haben. Im Sommer 2017 folgte das mitgefilmte Treffen auf Ibiza mit der vermeintlichen Verwandten eines Oligarchen. Daran nahm auch Strache, nicht jedoch der Wiener Anwalt, teil. Strache hatte dabei der Frau Staatsaufträge in Aussicht gestellt, falls sie Anteile bei der „Kronen Zeitung“ erwerbe und so die FPÖ unterstütze.

Laut „Presse“-Recherchen hatte Anwalt M. schon im Wahlkampf 2017 der SPÖ kompromittierendes Material über Strache und Gudenus angeboten. Seine Kontaktperson beteuert jedoch, abgelehnt zu haben. Vor einer Woche veröffentlichten „Spiegel“ und „Süddeutsche Zeitung“ den Mitschnitt. Darauf trat Strache als Vizekanzler zurück, die Regierung zerbrach.

Julian H., der Detektiv, der das Treffen in Ibiza organisiert haben soll, hat sich mittlerweile im Berliner Szeneviertel Kreuzberg Rechtsbeistand gesucht. Eine Anwaltskanzlei dort hat eine einstweilige Verfügung gegen ein österreichisches Onlineportal erwirkt, das den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos abgebildet hat. Die Begründung des Berliner Landesgerichts ist brisant, jedenfalls so, wie sie H.s Medienrechtsanwältin auszugsweise ursprünglich veröffentlicht hat.
Demnach sei die etwaige Mitwirkung an dem Video unter Berücksichtigung des Quellenschutzes von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, da das Filmmaterial von höchstem öffentlichen Interesse ist. „Denn das Video zeigt den Vizekanzler Österreichs, wie er Kokain konsumiert und keine Skrupel zu haben scheint, illegale Parteispenden anzunehmen sowie Aufträge an Wahlkampfhelfer zu vermitteln.“

Ein paar Stunden später war die Stelle mit dem angeblichen Kokainkonsum wieder verschwunden. Die Anwältin von Julian H. bestätigte der „Presse“, dass es sich bei den zitierten Stellen um Auszüge einer „von uns erwirkten und uns vorliegenden Beschlussverfügung des LG Berlin“ handelt. Stimmt das, stellt sich die Frage, wie das Gericht zu dieser Einschätzung kommt. Strache bestreitet Drogenkonsum in jener Nacht auf Ibiza vehement. Und es gibt auch kein veröffentlichtes Videomaterial, das Gegenteiliges zeigt.
Das zuständige Kammergericht wollte keine Stellungnahme abgeben. Sicher ist, dass eine einstweilige Verfügung mit der angegebenen Aktenzahl am Donnerstag erlassen wurde. Die Richter sollen darin auch festgehalten haben, dass der Antragsteller aufgrund der identifizierenden Bildveröffentlichung nun durch politische Fanatiker gefährdet werden könnte.

Strache erstattet Anzeige

Strache versuchte, mit einer Presseerklärung in die Offensive zu gehen. Er schäme sich für sein Verhalten im illegal hergestellten Ibiza-Video. Doch die besprochenen Inhalte seien bloß Hirngespinste.
Am Ende seiner Erklärung gab Strache bekannt, bei der Staatsanwaltschaft Wien „Strafanzeige gegen zumindest drei als mögliche Mittäter identifizierte Personen eingereicht zu haben“. Auf Nachfrage führte sein Anwalt, Johann Pauer aus, dass der Wiener Innenstadtanwalt M., der Detektiv Julian H. und als unbekannte Täterin auch der lettische Lockvogel angezeigt worden seien.

Anzeige erstattete Strache laut Auskunft seines Anwalts wegen Verdachts folgender Straftatbestände: Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten gemäß § 120, Verdacht der Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht gemäß § 63 DSG, Urkundenfälschung gemäß § 223 StGB, Täuschung gemäß § 108 StGB.

Die Rechtsanwaltskammer leitete eine Prüfung der Vorwürfe gegen M. ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2019)

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