Wer kriegt das Haus, wenn wir uns trennen?

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Wenn eine Ehe in die Brüche geht, ist das vermögensrechtliche Chaos oft groß, bei einer Lebensgemeinschaft gibt es gar keine Absicherung. Man kann jedoch Vereinbarungen für den Fall des Falles treffen – so man sich einig ist.

Wien. Was passiert mit Ersparnissen, Wohnung oder Haus und sonstigen Besitztümern, wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft zerbricht? Die Problematik ist nicht neu, wer aber in die Situation kommt, den trifft es trotzdem meist unvorbereitet. Dafür bis zu einem gewissen Grad Vorsorge zu treffen, ist zwar rechtlich möglich – aber die wenigsten tun es.

„Erste Eheschließungen sind dabei oft noch gar nicht so sehr das Problem", sagt Notar Markus Kaspar zur „Presse". Noch weitaus heikler werde es oft bei Wiederverheiratungen: Beide Partner haben vielleicht schon Vermögen aufgebaut, auch Unterhaltspflichten können bestehen. Hinsichtlich der vorhandenen Vermögenswerte seien viele Paare zudem der irrigen Annahme, dass ihnen jetzt alles gemeinsam gehört, sagt Kaspar. In Österreich gilt jedoch Gütertrennung, eine Gütergemeinschaft müsste man eigens vereinbaren.

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