Verbot der Sterbehilfe ein Fall für den VfGH

Stefan Mezgolits
Stefan MezgolitsBenedikt Kommenda
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde von vier Personen angerufen, die eine Aufhebung des Verbots von Sterbehilfe in Österreich erreichen wollen.

„Die Antragsteller bekämpfen die Bestimmungen des §§ 77 und 78 StGB (...) wegen Verfassungswidrigkeit.“ Hinter diesem nüchternen Satz auf Seite 8 eines 59-seitigen Antrags an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) verbirgt sich eine gesellschaftspolitisch höchst brisante Forderung: Das Höchstgericht möge das Verbot der Tötung auf Verlangen (§77 Strafgesetzbuch) sowie der Mitwirkung am Selbstmord (§78) aufheben. Der Antrag wurde heute, Mittwoch, beim VfGH eingebracht.

Notrufnummer

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, können Sie jederzeit die Telefonseelsorge kontaktieren. Sie ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst erreichbar.

Vier Pesonen, vertreten durch Anwalt Wolfram Proksch und unterstützt durch den Schweizer Sterbehilfeverein „Dignitas“, haben sich zum Versuch zusammengefunden, das Verbot der Sterbehilfe in Österreich zu Fall zu bringen. Sie sehen sich unter anderem im Recht auf Achtung der Menschenwürde, auf (selbstbestimmtes) Leben und auf Achtung des Privatlebens verletzt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.