Bis eine gewählte Regierung antritt, soll Brigitte Bierlein Österreichs erste Kanzlerin sein. Die größten Schritte auf der Karriereleiter machte die bisherige VfGH-Präsidentin, nachdem sie überraschend dazu eingeladen wurde.
Und wieder war es ein Telefonanruf. Als Bundespräsident Alexander Van der Bellen die designierte erste Bundeskanzlerin einlud, ein paar Worte an die staunende Öffentlichkeit zu richten, erzählte Brigitte Bierlein, wie sie der Ruf in diese neue Funktion ereilte. In Form eines Telefonanrufs von Bundespräsident Alexander Van der Bellen nämlich. Zuerst sei sie überhaupt sprachlos gewesen, dann habe sie um ein paar Stunden Bedenkzeit gebeten. Schließlich habe sie zugesagt. Die bisherige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) will „zum Wohl der Republik Österreich diese doch sehr verantwortungsvolle Aufgabe“ übernehmen, sagt sie.
Es war nicht das erste Mal, dass Brigitte Bierlein am Telefon zu einem Karriereschritt eingeladen wurde, der auch sie selbst überraschte. Auf die gleiche Weise wurde die bald 70-jährige Wienerin Anfang der 2000er-Jahre an den VfGH gerufen. Es war am Sonntag, dem 27. Oktober 2002, als sie gefragt wurde, ob sie Vizepräsidentin des Höchstgerichts werden wollte. Auch damals war die Zeit für eine Entscheidung knapp, denn schon am Tag darauf endete die Bewerbungsfrist, die zu nützen Bierlein nicht im Entferntesten eingefallen wäre.
Denn Bierlein war damals zwar eine Strafrechtlerin höchsten Ranges: Immerhin war sie, übrigens als erste Frau in der Geschichte auch dieser Institution, Generalanwältin in der Generalprokuratur des Obersten Gerichtshofs. Mit dem Verfassungsrecht, das am VfGH eine viel größere Rolle spielt als das Strafrecht, hatte sie aber nicht so viel am Hut.