Justiz ermittelt in Ibiza-Affäre

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In zwei getrennten Ermittlungsverfahren wird gegen fünf namentlich bekannte und weitere unbekannte Täter vorgegangen.

Wien. Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtet, geht die Justiz in der „Ibiza-Affäre“ in zwei getrennten Ermittlungsverfahren gegen fünf namentlich bekannte Personen sowie weitere „unbekannte Täter“ vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits am 20. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und andere Verdächtige eingeleitet, wie aus Akten hervorgeht, die „Profil“ vorliegen.

Aufgrund der im „Ibiza-Video“ bekanntgewordenen Aussagen, wonach Vermögende über einen dem Rechnungshof nicht deklarierten parteinahen Verein an die FPÖ gespendet hätten, wird wegen des Verdachts auf Untreue, Anstiftung zur Untreue und „Anfütterung“ ermittelt. Auch FPÖ-Nationalrat Markus Tschank ist laut Staatsanwaltschaft „verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die FPÖ über den gemeinnützigen Verein ,Wirtschaft für Österreich‘ abwickelte.“ Tschank erklärte, er habe keine Kenntnis von den Ermittlungen.

Was die Erstellung des Videos betrifft, wird gegen drei Verdächtige ermittelt, die an der Planung und Umsetzung der „Operation Ibiza“ beteiligt gewesen sein sollen. (Red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2019)

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