VwGH: Recht geht vor „Steuergerechtigkeit"

Es ging um Ausschüttungen an eine EU-Gesellschaft, deren Anteile eine Fondsgesellschaft auf den Cayman Islands hielt.
Es ging um Ausschüttungen an eine EU-Gesellschaft, deren Anteile eine Fondsgesellschaft auf den Cayman Islands hielt.(c) Getty Images/Westend61
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Internationales Steuerrecht. Der Verwaltungsgerichtshof stellt klar: Die Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden ist allein auf Basis der Steuerrechtsordnung zu beurteilen. Allfällige rechtspolitische Forderungen zählen dabei nicht.

Wien. Bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Dividenden berufen sich Finanzverwaltungen zunehmend auf Missbrauchsvorschriften, um die grundsätzlich vorgesehene Steuerbefreiung zu versagen oder einzuschränken. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dieser Praxis nun Grenzen gesetzt.

Infolge der Veröffentlichung der Paradise- und Panama-Papers sowie der medialen Berichterstattung um die Steuerlasten internationaler Konzerne bilden grenzüberschreitende Steuergestaltungen und deren Bekämpfung nach wie vor zentrale Themen in der gegenwärtigen steuerpolitischen Diskussion. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherstellung der „gerechten" Besteuerung von international operierenden Unternehmen. Zu diesem Zweck bedienen sich Finanzverwaltungen zunehmend der im Steuerrecht vorgesehenen Missbrauchsvorschriften, um den vom Steuerpflichtigen gewählten Strukturen die steuerliche Anerkennung (und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile) zu versagen. Allerdings bewegen sich die Finanzverwaltungen dabei zum Teil im Spannungsverhältnis zu den rechtlichen Vorgaben. Bei näherer Betrachtung stehen die medial als „Missbrauch" bezeichneten Strukturen nämlich oftmals durchaus im Einklang mit dem Ziel und Zweck der geltenden Steuerrechtsvorschriften.

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