Übergangsregierung stellt sich am 12. Juni dem Nationalrat vor

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Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka ist schon jetzt überzeugt, dass die Zusammenarbeit „von Vertrauen und Respekt getragen“ sein wird.

Kurz nach ihrer Angelobung zu Österreichs erster Bundeskanzlerin hielt Brigitte Bierlein am Montag ihr erste Pressekonferenz als Regierungschefin ab. Dabei betonte sie, dass das vorrangige Ziel von ihr und ihren Ministern sei, „Ihnen, geschätzte Österreicherinnen und Österreicher, zu dienen“ und für ein „starkes, lebenswertes und tolerantes Österreich“ Sorge zu tragen. „In diesem Sinne werden wir arbeiten“, betonte die 69-Jährige.

Interviews werden die Minister allerdings noch nicht so schnell geben, kündigte Österreichs erste Regierungschefin an. Denn: Man müsse sich zuerst einarbeiten. Sobald man sich einen Überblick über die anstehenden Themen verschafft habe, werde man sich aber „gerne“ den Fragen der Medien stellen.

Auch den Abgeordneten im Parlament gilt es, sich zu präsentieren - und dafür gibt es nun auch einen Termin: Die Übergangsregierung wird sich am Mittwoch, 12. Juni, dem Nationalrat vorstellen. Darauf haben sich die Parteien in der Präsidialkonferenz am Montag geeinigt, teilte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit. Somit ist keine Sondersitzung nötig. Am 12. Juni tritt der Nationalrat regulär zusammen.

Sobotka zeigte sich - in einer schriftlichen Nachricht - schon jetzt überzeugt, "dass die künftige Zusammenarbeit mit Bundeskanzlerin Bierlein und ihrem Team von Vertrauen und Respekt getragen ist".

Wahl der drei neuen Volksanwälte

Zu rechnen ist in der Sitzung am 12. Juni außerdem mit der Wahl der drei neuen Volksanwälte Bernhard Achitz (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ). Der entsprechende Vorschlag dafür steht am Donnerstag, 6. Juni, auf dem Programm des Hauptausschusses. Die Tagesordnung der Nationalratssitzung wird dann in der Präsidiale am Freitag (um 10.30 Uhr) festgelegt.

Auch einen weiteren Ausschusstermin gibt es vor dem Nationalrat, nämlich jenen des Verfassungsausschusses voraussichtlich am kommenden Dienstag, 11. Juni. Dort wird der im letzten Nationalratsplenum eingebrachte Neuwahlantrag behandelt. Anzunehmen ist, dass man sich auch bereits auf einen konkreten Wahltermin einigt. Notwendig wäre das nicht, denn die formale Zuständigkeit für die Festlegung liegt bei der Bundesregierung und dem Hauptausschuss. Im Antrag ist nur von "September 2019" die Rede.

(APA/Red.)

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