Prozess

Eine Klimademo mit Folgen: Zwei Polizisten verurteilt

EXTINCTION REBELLION AKTION IN WIEN
EXTINCTION REBELLION AKTION IN WIEN(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Zwei Polizeibeamte mussten sich wegen Körperverletzung bzw. Falschaussage nach einem Einsatz bei einer Klimademo im Mai 2019 verantworten. Beide wurden schuldig gesprochen.

Es war eine folgenreiche Demo: Am Rande der wohl größten bisherigen Klimademonstration von Fridays for Future in Wien - sogar Greta Thunberg war zugegen - kam es zu rund 100 Festnahmen. Und zu Polizeieinsätzen, die die Gerichte in Wien noch heute beschäftigen.

Videos von mehreren Festnahmen machten kurz darauf die Runde auf Sozialen Medien, Vorwürfe der ungerechtfertigten Polizeigewalt wurden laut. Am Freitag wurden nun zwei Polizisten verurteilt. Ein Beamter soll einen Demonstranten geschlagen haben, während er von anderen Beamten am Boden fixiert wurde. Er erhielt wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vier Monate bedingt. Die Amtshandlung war auf einem der Videos zu sehen. Der Einsatz war bereits vom Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Der zweite Angeklagte, der in diesem Zusammenhang dem Urteil zufolge einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht unrichtig ausgesagt hatte, fasste wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussage ein Jahr Haft aus, ebenfalls bedingt.

Die zur Bewährung ausgesetzten Strafen sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein bzw. erbaten Bedenkzeit. Da das verhängte Strafausmaß nicht zwölf Monate überstieg, würde für beide Polizisten - nach Auskunft ihrer Verteidiger sind sie derzeit nicht vom Dienst suspendiert - im Fall der Rechtskraft kein automatischer Amtsverlust erfolgen. Die Entscheidung über allfällige disziplinarrechtliche Folgen läge ausschließlich bei der Polizei.

Waren Stöße das „gelindeste Mittel"?

Bei einem vorangegangenem Verhandlungstermin hatte der Verteidiger des 33-jährigen Polizisten erklärt, dass sein Mandant die neun Fauststöße in die Nierengegend Stöße nicht leugnet. Allerdings sei für ihn fraglich, ob sein Handeln strafbar wäre, oder sie stattdessen nicht das „gelindeste Mittel wären“. Genau dieses hätte der Beamte nämlich gewählt, auch wenn nach den Einsatztrainings-Richtlinien in diesem Fall ein Beinhebel anzuwenden gewesen wäre. Besagte Beinhebeltechnik würden nicht einmal die Beamten der "Supereinheit" Wega beherrschen. Das Video bemängelte der Rechtsanwalt ebenfalls, da sehe man immer nur, was die Polizei gemacht hätte, nicht aber was der Demonstrant getan habe.

Bei der Befragung durch Richterin Rumpl rechtfertigte sich der 33-Jährige damit, er habe den Demonstranten "möglichst schnell aus der Bauchlage bringen" wollen, auch wegen der Gefahr eines möglichen Erstickungstodes. Daher habe er den "weichen Bereich" des Rückens als Ziel für seine „Impulse“ gewählt, damit keine Verletzungen die Folge wären.

Erinnerungslücken

Der Zweitangeklagte, der noch am Tag des Einsatzes einen tatsachenwidrigen Amtsvermerk verfasst haben soll, in dem er behauptete, der Aktivist habe mehrfach versucht, die Beamten zu treten, rechtfertigte sich hingegen mit Kreislaufproblemen und sprach von „verschmolzenen Erinnerungen“. „Das gibt es in meiner Erinnerung so nicht“, sagte der 37-Jährige zu dem Video, das den Angaben in seinem Amtsvermerk widersprach. In diesem stand, sein beschuldigter Kollege habe nur zwei Schläge ausgeteilt.

Gegen acht Polizisten war nach der Demo im Mai 2019 ermittelt worden. Der Einsatz von anderen Beamten, die einen Aktivisten gefährlich nahe an einem Polizeibus am Boden fixierten, beurteilte das Wiener Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig. Auch ein Aktivist hatte sich Widerstands gegen dei Staatsgewalt vor Gericht zu verantworten, er wurde freigesprochen.

(twi/APA)

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