Türkische Doppelstaatsbürger: Aberkennungen ohne Verfahren und Bescheid

Österreichern türkischer Herkunft wurde ohne Möglichkeit auf Einspruch die Staatsbürgerschaft aberkannt. Sie wurden aufgefordert, ihren Reisepass zur Entwertung vorbeizubringen.
Österreichern türkischer Herkunft wurde ohne Möglichkeit auf Einspruch die Staatsbürgerschaft aberkannt. Sie wurden aufgefordert, ihren Reisepass zur Entwertung vorbeizubringen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Mehreren Österreichern türkischer Abstammung wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt, ohne sie zu benachrichtigen und ohne zuvor ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Die Betroffenen erfuhren von dem Verlust durch Zufall – etwa bei der EU-Wahl, als sie nicht wählen durften.

Die Affäre um illegale türkische Doppelstaatsbürger ist um eine bizarre Facette reicher. Der „Presse" liegen Dokumente vor, wonach zahlreichen türkischstämmigen Österreichern die Staatsbürgerschaft aberkannt und der Verlust auch schon im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister notiert wurde, ohne sie zuvor zu benachrichtigen und ein Feststellungsverfahren durchzuführen. Wie viele Personen betroffen sind, ist unklar. Dokumentiert sind bisher allein in Wien ein gutes Dutzend Fälle, die Dunkelziffer dürfte höher sein.

Bemerkt haben sie den Verlust ihrer Staatsbürgerschaft beispielsweise erst im Urlaub, als am Flughafen ihre Pässe nicht akzeptiert wurden, oder bei den vergangenen EU-Wahlen, als sie vor den Urnen standen und nicht wählen durften. Andere wiederum wurden von der Wiener Passbehörde (MA 62) aufgefordert, ihren ab sofort ungültigen Reisepass der Behörde zur Entwertung vorzulegen. Erst als sie bei der zuständigen MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) nachfragten, was es mit der Aufforderung der Passbehörde auf sich habe, erhielten sie ein entsprechendes Schreiben, in dem ihnen der Verlust der Staatsbürgerschaft mitgeteilt wurde.

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