Ist die Aufhebung des Rauchverbots verfassungskonform?

Symbolbild: Rauchverbot
Symbolbild: RauchverbotAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Verfassungsgerichtshof - nun unter der Vizepräsident Christoph Grabenwarter - berät im Juni zum dritten Mal über das generelle Rauchverbot in der Gastronomie.

Demnächst könnte die Entscheidung fallen, ob die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie verfassungskonform ist. Jedenfalls steht das Thema wieder - zum dritten Mal - am Programm der am 11. Juni startenden Session des Verfassungsgerichtshofes. Die politische Lage hat sich mit dem Crash der türkis-blauen Regierung geändert.

Diese hatte im März 2018 - gegen die Stimmen der Opposition - das eigentlich für Mai darauf vorgesehene komplette Rauchverbot gekippt. Nach dem Ende der Koalition hat die SPÖ umgehend eine Gesetzesinitiative auf die Wiedereinführung angekündigt. Die ÖVP hat sich bisher nicht festgelegt, ob sie dafür zu haben ist.

Ein neues Gesetz erübrigt sich freilich, sollte der VfGH das "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) für verfassungswidrig erklären. Dies wäre zumindest die Hoffnung der Stadt Wien, zweier Gastronomiebetriebe und einer jugendlichen Nichtraucherin, die sich an das Höchstgericht gewandt haben. Ihnen missfällt, dass in Lokalen - eingeschränkt, in abgetrennten Räumen und nur unter gewissen Voraussetzungen - geraucht werden darf.

Die Höchstrichter tun sich offensichtlich nicht leicht mit der Entscheidung, ob dies tatsächlich dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit widerspricht oder eine Ungleichbehandlung zwischen Lokalen ist. Denn die Beratungen wurden bereits im Dezember 2018 aufgenommen. Am 5. Dezember führte der VfGH eine öffentliche Verhandlung durch. Danach wurden die Beratungen auf die März-Session vertagt, und auch diese ging ohne Erkenntnis zu Ende.

In der Juni-Session nehmen die - nunmehr 13 - Verfassungsrichter einen neuen Anlauf, jetzt unter der Leitung von Vizepräsident Christoph Grabenwarter.

(APA)

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