Ibiza-Affäre: Tschank könnte am 13. Juni ausgeliefert werden

Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien
Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien(c) imago
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft will wegen des Verdachts auf verdeckte Parteienfinanzierung im FPÖ-Umfeld ermitteln und hat um die Aufhebung der Immunität von Markus Tschank ersucht.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will wegen der seit dem "Ibiza-Video" im Raum stehenden verdeckten Parteienfinanzierung im Umfeld der FPÖ ermitteln. Dazu hat sie den Nationalrat um die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Markus Tschank ersucht. Begründet wird dieses Ansuchen mit dem Verdacht auf Untreue; für Tschank gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Er war bis gestern, Dienstag, designierter Finanzreferent der FPÖ (mittlerweile wurde Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs mit dieser Aufgabe betraut) und war in mehreren Vereinen aktiv, die Spenden in Höhe von mehreren 100.000 Euro erhalten haben. Dass Geld an die Partei geflossen sein könnte, weisen die Vereine zurück und haben entsprechende Gutachten von Wirtschaftsprüfern vorgelegt. Woher das Geld gekommen ist, ist aber nach wie vor nicht bekannt.

FPÖ stellt Zustimmung in Aussicht

Fest steht: Im Immunitätsausschuss liegen aktuell zwei Anträge auf Auslieferung Tschanks. Wie der Ausschussvorsitzende Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) am Mittwoch sagte, gibt es zwar noch keinen Termin für den Ausschuss. Er geht aber davon aus, dass man sich entweder nach dem Nationalratsplenum am 12. Juni oder vor jenem tags darauf mit der Causa befassen wird. Die Abstimmung im Nationalrat wäre dann frühestens am 13. Juni möglich, oder aber in den Juli-Plenarsitzungen.

Im FPÖ-Klub betonte man am Mittwoch, dass man für umfangreiche und rasche Aufklärung eintrete und dem Auslieferungsbegehren daher zustimmen werde.

Kein Thema im Ausschuss wird die Auslieferung des früheren FPÖ-Abgeordneten Johann Gudenus sein. Feichtinger sagte diesbezüglich, er wisse nicht, ob es einen Auslieferungsantrag der WKStA gegeben habe. Dem Ausschuss zugewiesen wurde er jedenfalls nicht, denn mit dem Mandatsverzicht Gudenus' sei auch dessen Immunität erloschen.

Die Ermittlungen der WKStA gehen auf vor drei Wochen bekannt gewordene "Ibiza-Video" zurück, in dem Gudenus mit dem zurückgetretenen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache über verdeckte Parteienfinanzierung spricht. Demnach sollen im Wahlkampf 2017 mehrere vermögende Personen zwischen 500.000 Euro und zwei Mio. Euro über parteinahe Vereine an die FPÖ geschleust haben, um die Meldepflicht von Großspenden an den Rechnungshof zu umgehen.

(APA/Red.)


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