Und wann wird nun gewählt?

 Zusammengelegte Wahlkabinen im Logistikzentrum der MA 54.
Zusammengelegte Wahlkabinen im Logistikzentrum der MA 54.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Für den 29. September bahnt sich eine rot-blaue Mehrheit an. Beschlossen wird der Neuwahlantrag am Mittwoch. Nach der Regierungsvorstellung.

Das Parlament versucht diese Woche einen Schlussstrich unter die „Ibiza-Krise“ zu ziehen. Am Dienstag wird der Neuwahlantrag im Verfassungsausschuss behandelt. Spätestens dann sollten sich die Parteien auf einen Termin geeinigt haben. SPÖ und FPÖ plädieren für den 29. September. Zusammen haben sie eine Mehrheit gegen die ÖVP, die früher wählen lassen möchte.

Am Mittwoch stellt Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein dem Nationalrat ihre Beamtenregierung vor. Danach wird die vorgezogene Wahl formal im Plenum beschlossen. Den Termin legt die Regierung per Verordnung fest, allerdings im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats.

Eine weitere Auswirkung des Ibiza-Videos beschäftigt die Abgeordneten die Tage darauf. Weil der zurückgetretene Heinz-Christian Strache in dem 2017 aufgenommenen Video freimütig über verdeckte Parteienfinanzierung – nämlich über parteinahe Vereine – gesprochen hat, will die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermitteln. Für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler gilt keine parlamentarische Immunität, wohl aber für den Abgeordneten Markus Tschank, der in mehreren FPÖ-nahen Vereinen aktiv war. Der Immunitätsausschuss tagt Mittwochabend, die Abgeordneten müssen am Donnerstag über die Aufhebung von Tschanks Immunität entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2019)

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