Bank Austria beruft gegen Zahlung der DDR-Millionen

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DDR(c) Ewald Bechtloff
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Die Bank Austria wurde zur Zahlung von 230 Millionen Euro an verschwundenen DDR-Geldern an Deutschland verurteilt. Nun hat sie gegen das Urteil berufen. In der Bilanz wurde aber schon eine Rückstellung gebildet.

Nach jahrelangem Streit um verschwundene DDR-Millionen ist die Bank Austria im März in zweiter Instanz zu einer Entschädigungszahlung von rund 230 Millionen Euro verurteilt worden. Die Bank hat heute, Montag, dagegen berufen. Sie spricht weiter von nur "angeblichen" Forderungen Deutschlands (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Ex-Treuhandanstalt) und weist jeden Untreuevorwurf von sich.

Rückstellung bereits gebildet

In ihren bisherigen Bilanzen hatte die Bank Austria nichts für eine allfällige Entschädigungs- und Strafzahlung vorgesorgt gehabt. Im ersten Quartal 2010 nun habe die Bank eine Rückstellung getroffen, wie ein Sprecher bestätigte. Die Höhe der Rückstellung für potenzielles Schadens- und Verfahrensrisiko bezifferte er aber nicht. Dies sei auch nur eine Vorsichtsmaßnahme und nach Einschätzung der Anwälte auch kein Präjudiz für einen etwaigen Ausgang des Verfahrens.

Rückstellung

Rückstellungen sind Vorsorgen in der Bilanz: Man tut so, als wären die Aufwände schon angefallen. Geld fließt keines, dennoch mindern Rückstellungen den Gewinn.
Ein Beispiel:
Eine Firma wird auf Schadenersatz in Höhe von drei Millionen Euro verklagt. Sie rechnet damit, den Prozess zu verlieren. Also bildet sie eine Rückstellung von drei Millionen. Diese drei Millionen (stehen in Klasse 3) sind Aufwände - der Jahresgewinn sinkt um drei Millionen. Gewinnt die Firma den Prozess im nächsten Jahr, löst sie die Rückstellung auf - und hat drei Millionen zusätzlichen Bilanzgewinn. Damit erhöht sich auch die Gewinnsteuer des Unternehmens.

"Wir gehen unverändert davon aus, dass unsere Rechtsansicht bestätigt wird", sagte der Banksprecher, "dass wir unserer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind", so der Sprecher. 

Nichtigkeitsbeschwerde und Aufschiebung

Aus diesem Grund habe die Bank heute Nichtigkeitsbeschwerde beim Kassationsgericht in der Schweiz eingebracht. Zugleich wurde Antrag auf Erteilung einer aufschiebenden Wirkung gegen das jetzt angefochtene Urteil vom März gestellt. Nach Schweizer Recht könnte nach einem Urteil in zweiter Instanz sofort vollstreckt werden, das Geld also fälliggestellt werden. Sollte die Bank abblitzen, will sie das Schweizerische Bundesgericht (Höchstgericht) anrufen.

Verliert die Bank Austria im Instanzenzug, müsste sie das bei der Bank vor Jahren behobene und seither als verschwunden geltende Geld samt der in 16 Jahren angefallenen Zinsen an Deutschland für die neuen Bundesländer überweisen. Das wären zusammen rund 230 Millionen Euro.

Gericht: Bank verletzte Sorgfaltspflicht

Unter dem deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl richtete die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) den Arbeitskreis Koordinierte Ermittlungen ein, eine Sondertruppe zum Aufspüren verschwundener DDR-Gelder. Im September 2003 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Berlin die Rechtsauffassung der BvS, wonach die Novum und ihr Vermögen SED-Eigentum gewesen sind und somit das Geld an die Bundesrepublik gezahlt werden müsste. Schon 1994 hatte Deutschland die Bank Austria verklagt, aber den ersten Prozess verloren.

Novum

Wer aus dem Westen mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollte, musste Zwangsprovisionen an die Novum zahlen, die in den Staatshaushalt oder in die SED-Kasse flossen. Novum-Chefin war die Wiener Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, genannt die "Rote Fini".

Im März korrigierten die Richter den Urteilsspruch: Die Bank UniCredit als neue Eigentümerin der Bank Austria muss das Geld überweisen, weil sie nach Ansicht der Richter ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt verfügt werden durfte. Zudem hätte sie wegen der Umstände der trickreichen Transfers Verdacht schöpfen müssen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Bank das Geld aus eigener Kasse zahlen.

Novum war mit SED verbunden

Die deutschen Behörden, die Treuhandanstalt und die Kommission zur Überprüfung der Partei- und Massenorganisationen der DDR hegten von Anfang an folgende Vermutung: Novum sei ein mit der DDR-Staatspartei SED verbundenes Unternehmen gewesen, weshalb das Geld der Bundesrepublik zustehe. Die Klärung dieser Frage dauerte bis 2004, als das deutsche Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung seiner Vorinstanzen bestätigte, die Novum gehöre zum Parteivermögen der SED. Sie sei nichts anderes als eine Tarnfirma gewesen.

Während der Rechtsklärung in Deutschland hat das Verfahren in der Schweiz geruht. Das Züricher Gericht habe seine Begründung auf die deutsche Rechtsprechung aufgebaut. Damit ist der damalige Vorwurf bestätigt, die Banken hätten Beihilfe zur Untreue und Geldwäsche geleistet. Steindling habe 1991 umgerechnet 128 Millionen Euro zunächst von Wien nach Zürich, später wieder nach Wien zurücküberweisen lassen, wo sie sich das Geld dann habe in bar auszahlen lassen. Die Bank habe erkennen müssen, dass es nicht Steindlings Geld gewesen sei.

Auf der Suche nach den Millionen

Die Novum-Geldflüsse liefen über die frühere Länderbank – die heutige Bank Austria. Als Deutschland später die Herausgabe der Gelder verlangte, landeten die Millionen bei der Bank-Austria-Tochter in der Schweiz.

Für KPÖ ist das Thema erledigt

„Frau Steindling hat als KPÖ-Treuhänderin das Geld abgehoben“, sagte ein Bank-Austria-Sprecher. Das Geld sei von der Schweiz auf ein Konto nach Wien überwiesen worden. Dort sei es abgehoben worden. Ein KPÖ-Sprecher versicherte, die Partei habe keinen Cent von den Millionen erhalten. Die Novum-Konten seien auf Antrag der deutschen Justiz gesperrt worden.

(Ag./Red)

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