Plastiksackerlverbot - Initiativantrag diese Woche im Nationalrat

APA/BARBARA GINDL
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Die Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger will ein bereits angestoßenes Projekt durch Türkis-Blau per Initiativantrag ins Parlament bringen. Damit könnten Plastiksackerl ab 2020 verboten werden.

Elisabeth Köstinger (ÖVP) nützt ihre Rückkehr in den Nationalrat, um ein von ihr noch als Umweltministerin 2018 angestoßenes Projekt durchzusetzen: Sie wird in der Plenarsitzung diese Woche das Plastiksackerlverbot als Initiativantrag einbringen - und hofft auf einen Beschluss mit breiter Mehrheit im Juli. Damit wären Plastiktragtaschen ab 1. Jänner 2020 verboten.

Die Liste „Jetzt" wiederum hat gegenüber der APA angekündigt, am Mittwoch einen Entschließungsantrag einzubringen. Wolfgang Zinggl, Klubobmann von „Jetzt", betonte, dass es "richtiger wäre, statt eines Initiativantrags unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, mit dem allfällige Einwände der abgeschlossenen Begutachtung Berücksichtigung finden können".

Der Umweltschutzorganisation Greenpeace geht der Antrag der Ex-Umweltministerin nicht weit genug. Ein Verbot von Plastiktragtaschen allein wäre zu wenig, Greenpeace forderte das Aus aller Gratis-Wegwerfsackerln. "Nur so kann verhindert werden, dass sich das Problem auf falsche Alternativen wie etwa Papier oder Bioplastik verlagert", sagte Lukas Hammer, Sprecher von Greenpeace Österreich. Deshalb müsste es "einen Mindestpreis auf alle Wegwerfsackerln geben", forderte Hammer.

Verbot soll ausgeweitet werden

Greenpeace verlangte, dass das Plastiksackerlverbot jetzt vom Parlament umgesetzt wird und weitere Punkte zusätzlich aufgenommen werden. Demnach müsse auch sichergestellt werden, dass Bio-Plastiksackerln gentechnikfrei angebaut werden. Auf "falsche Alternativen" wie Papier dürfe nicht gesetzt werden. Die NGO forderte außerdem ein verpflichtendes Angebot von Mehrwegsackerln als Alternative.

Ex-Umweltministerin Köstinger macht zuversichtlich, dass Ex-Koalitionspartner FPÖ schon "vorsichtige Zustimmung signalisiert" habe. Die türkis-blaue Koalition hat das Verbot Anfang Dezember im Ministerrat beschlossen. Danach wurde der Entwurf in Begutachtung gegeben, im Mai waren die gesetzlichen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen. Mit dem Regierungscrash war die Zukunft des Vorhabens ungewiss - was die "Kronen Zeitung" am Samstag zur Titelgeschichte "Hände weg vom Sackerl-Verbot!" bewog, samt Aufforderung an die ÖVP, es doch im Nationalrat zu beantragen.

Dies hat Köstinger nun vor: Sie wird die Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz inhaltlich unverändert zur Regierungsvorlage als Initiativantrag einbringen. Dieser muss dann erst durch den Umweltausschuss, danach könnte er im Juli im Plenum beschlossen werden. Kommt es dazu, könnten jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an unnötigem Plastikmüll vermieden werden. Und Österreich wäre - neben Italien und Frankreich - einer der Vorreiter in Europa, betonte die Ex-Ministerin.

Ein Verbot mit Schonfrist

Ihr Antrag sieht ein Verbot von Einweg-Kunststofftragtaschen ab 1. Jänner 2020 vor - allerdings mit einer Übergangsfrist: Bereits im Lager befindliche Sackerl dürften noch bis Ende 2020 verkauft werden. Nicht betroffen wären sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Auch Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind, dürften weiter benutzt werden - ebenso Müllsäcke, Hundesackerl oder Gefrierbeutel.

(APA)

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