Zu zweit am E-Scooter mit 73 km/h durch Wien-Döbling

Symbolbild
SymbolbildAPA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
  • Drucken

Obwohl er fast dreimal so schnell wie erlaubt unterwegs war, gab sich ein E-Scooter-Fahrer in Wien-Döbling uneinsichtig. Auch, dass die Beförderung von „Beifahrern“ verboten ist, war ihm nicht klar.

Mit 73 km/h ist ein 40-Jähriger samt 31-jähriger Mitfahrerin am Montagnachmittag auf seinem E-Scooter durch Wien-Döbling gerast, bevor er nach kurzer Verfolgung durch Beamte der Polizeiinspektion Billrothstraße im Kreuzungsbereich Heiligenstädter Straße und Kuchelauer Hafenstraße eingeholt und angehalten wurde. Kurz davor hatte er eine rote Ampel überfahren, berichtete die Polizei am Dienstag.

Der Mann wurde von den Polizisten über seine Geschwindigkeitsübertretung - für E-Scooter gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h - sowie sein Überfahren einer roten Ampel in Kenntnis gesetzt. Auch klärten die Beamten den Mann polnischer Herkunft über das Kraftfahrgesetz auf, wonach das Befördern einer weiteren Person auf einem E-Scooter unzulässig ist und er für sein Fahrzeug eine Zulassung benötige.

Der 40-jährige Raser gab zu Protokoll, die rote Ampel übersehen zu haben. Außerdem wollte er nicht glauben, dass auf einem E-Scooter nicht zu zweit gefahren werden dürfe. Hinsichtlich der im Rahmen eines Verkehrsschwerpunkts festgestellten Geschwindigkeitsübertretung zeigte sich der Mann ebenfalls uneinsichtig: Er zweifelte sie an und meinte, er dürfe so schnell fahren, wie der Scooter es eben zulasse.

Weil es Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnorts des Rasers gab, wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung von 850 Euro eingehoben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Kurze Zeit später wurde er erneut angehalten - auch diesmal mit der 31-jährigen Mitfahrerin. Der E-Scooter wurde dem Mann in der Folge abgenommen und erneut eine Sicherheitsleistung von 500 Euro eingehoben.

Blinden- und Sehbehindertenverband mahnt

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (BSVWNB) verwies am Dienstag in einer Aussendung darauf, dass E-Scooter hinsichtlich ihrer Nutzung Fahrrädern gleichgestellt sind. Mit der am Freitag startenden Initiative "RückSICHT" soll Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass E-Scooter und Fahrräder immer wieder zu einer Stolperfalle für blinde und sehbehinderte Menschen werden. "Vor allem das Freihalten von Leitlinien sowie Ampelanlagen ist ganz wesentlich für die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen", betonte Obmann Kurt Prall.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.