„Freispruch“ für Bischof Alois Schwarz

Alois Schwarz bei einer Pressekonferenz im Vorjahr in St. Pölten
Alois Schwarz bei einer Pressekonferenz im Vorjahr in St. Pölten(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht wegen Einladungen zur Jagd an Politiker. Daher wird auch keine Anklage gegen den nach St. Pölten versetzten Bischof erhoben.

Wien. Alois Schwarz darf sich in einem ersten Punkt als rehabilitiert betrachten. Dieser Tage ist bei seinem Anwalt ein vier Seiten umfassendes Schreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingetroffen. Inhalt: Es gibt keinen Anfangsverdacht in Richtung der Korruption und Bestechung amtierender Politiker. Daher wird auch nicht gegen den St. Pöltner Diözesanbischof ermittelt. Und daher wird schon gar nicht eine Anklage gegen ihn erhoben.

Die diesbezügliche Akte Alois Schwarz wird von der in Wien ansässigen Korruptionsstaatsanwaltschaft also geschlossen. Die Sprecherin des St. Pöltner Bischofs, Katharina Brander, bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der „Presse“ den Erhalt und den Inhalt des Schreibens.

Gegen Schwarz wurden Vorwürfe im Zusammenhang mit dessen Einladungen zur Jagd auf das große bischöfliche Mensalgut Gurk-Klagenfurt erhoben. Er hatte diese als Kärntner Bischof (2001 bis 2018) an Politiker und Wirtschaftstreibende adressiert. Im Vorjahr wurde Schwarz von Papst Franziskus – für die Öffentlichkeit völlig überraschend – in die niederösterreichische Landeshauptstadt versetzt. Offen sind noch Nachforschungen, ob es ein (Finanz)Vergehen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung gegeben hat.

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