Urgestein, Gewerkschafter und ein Anwalt für das Volk

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Symbolbild. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Nationalrat beschloss am Donnerstag, Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz in die Volksanwaltschaft zu entsenden. Doch wer sind die drei, die künftig Missstände in der Verwaltung prüfen und Bürgern bei Problemen mit der Verwaltung helfen sollen?

Wien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen muss bald wieder zu einer Angelobung schreiten. Nein, diesmal steht keine Regierungsumbildung an. Vielmehr obliegt es dem Staatsoberhaupt, die drei neuen Volksanwälte anzugeloben.

Der Nationalrat wählte am Donnerstag Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz in dieses Amt. Die drei größten Fraktionen (ÖVP, SPÖ und FPÖ) haben das Recht, je eine Person für das Amt zu nominieren. Nicht einverstanden mit den Nominierten waren die beiden kleinen Fraktionen. Neos-Mandatarin Stephanie Krisper stieß sich insbesondere daran, dass keine Frau unter den neuen Volksanwälten sein wird. Das sei im Jahr 2019 inakzeptabel, erklärte sie. Er wolle den Auserwählten nicht die Qualifikation absprechen, meinte Wolfgang Zinggl, der Klubobmann der Liste Jetzt. Doch hätte es bessere Optionen gegeben.

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, Missstände in der Verwaltung zu überprüfen, sei es von Amts wegen oder nach Beschwerden von Bürgern. Und das sind die drei neuen Volksanwälte:

Werner Amon.
Werner Amon.(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)



Werner Amon. Er ist ein ÖVP-Urgestein, seit Kurzem ein 50-jähriges Urgestein. Die ÖVP begründete die Wahl des Steirers mit Amons vielfältiger Karriere vom Menschenrechts- bis zum Sicherheitssprecher seiner Partei.

Amon begann seine Karriere als Bundesschulsprecher und Chef der Jungen ÖVP, später wurde der türkise Arbeitnehmerflügel ÖAAB seine politische Heimat. Seit 1994 saß der Steirer mit Unterbrechungen im Nationalrat. Unter Reinhold Mitterlehner wurde Amon sogar kurz ÖVP-Generalsekretär. 2017 kam Amon in Bedrängnis, weil er sein Zusatzeinkommen als Generalsekretär gesetzwidrig nicht veröffentlicht hatte. Zuletzt war er Fraktionsführer seiner Partei im BVT-Untersuchungsausschuss. Als solcher griff Amon FPÖ-Innenminister Herbert Kickl trotz Koalitionspakts an. Umgekehrt warf die FPÖ Amon die Freundschaft zu einem der Beschuldigten in der BVT-Affäre vor. Der Steirer ist kein Jurist (das ist für die Volksanwaltschaft nicht Voraussetzung), er absolvierte MBA-Studien an Privatunis.

Bernhard Achitz.
Bernhard Achitz.(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)



Bernhard Achitz. Der 53-jährige Wiener wurde in der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft groß. Zuletzt fungierte der Jurist als Leitender Sekretär des ÖGB. Die SPÖ begründete die Wahl von Achitz mit dessen Expertise in der Sozialpartnerschaft und Sozialversicherung. Achitz war im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in verschiedenen Funktionen aktiv. Bei den Nationalratswahlen 2013 und 2017 kandidierte er auch für die Sozialdemokraten.

Achitz gilt als Wunschkandidat von Parteichefin Pamela Rendi-Wagner. In der steirischen SPÖ gab es wegen der Entscheidung Unmut. Sie hätte nämlich lieber ihren Landsmann Günther Kräuter im Amt des Volksanwalts verlängert.

Walter Rosenkranz.
Walter Rosenkranz.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)


Walter Rosenkranz.
Die FPÖ entschied sich für einen gelernten Anwalt. Bisher war freilich die Strafverteidigung die Domäne von Rosenkranz. Dabei hatte er erst den Weg zum Musikschullehrer eingeschlagen, bevor er sich für ein Jusstudium entschied. Seine politische Karriere begann der heute 56-Jährige als Gemeinderat in Krems.

2013 wurde Walter Rosenkranz niederösterreichischer FPÖ-Chef. Seit 2017 führte er mit Johann Gudenus den FPÖ-Klub im Nationalrat an. Dieses Amt musste Rosenkranz aber infolge der Umwälzungen nach der Ibiza-Affäre abgeben. Der Klub wird nun von den aus der Regierung ausgeschiedenen Norbert Hofer und Herbert Kickl geführt.

Die neuen Volksanwälte treten ihr Amt im Juli an, sie sind auf sechs Jahre gewählt. Zum ersten Mal seit 1983 sind alle drei Volksanwälte männlich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2019)

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