Gericht kippt Burkini-Verbot in Bädern

Symbolbild Burkini.
Symbolbild Burkini. (c) imago images / Panthermedia (Kzenon)
  • Drucken

Die Stadt Koblenz hat das Ganzkörperbadegewand für Musliminnen im Jänner aus den öffentlichen Schwimmbädern verbannt.

Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein in den Schwimmbädern von Koblenz geltendes Burkini-Verbot gekippt. Das im Jänner eingeführte Verbot der muslimischen Ganzkörperbadebekleidung in der städtischen Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Es handelt sich allerdings nur um eine einstweilige Verfügung. Ein Endurteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Badeordnung hat das Schwimmen nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts erlaubt, Leistungsschwimmer und Triathleten dürfen auch Neoprenanzüge tragen. Im Schulsport sind Burkinis erlaubt; bei diesen sind auch der Kopf und die Extremitäten bedeckt. Gegen die Neuregelung klagte eine syrische Asylwerberin. Sie machte geltend, dass sie einerseits Muslimin sei; andererseits sei der Besuch von Bädern, um zu schwimmen, für sie wegen Rückenproblemen wichtig.

Kein sachlicher Grund

Der Stadtrat hat vor Gericht unter anderem angeführt, dass man bei komplett bekleideten Badenden nicht Krankheiten, offene Wunden oder Ausschläge erkennen könne, die ein Schwimmverbot aus sanitären Gründen legitimieren. Das Gericht indes fand, dass man das ja bei Sportlern, die Neoprenanzüge tragen dürfen, auch nicht sehen könne; eine sachliche Rechtfertigung, wieso Burkini-Trägerinnen anders behandelt würden, sei nicht erkennbar.

Da ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung festgestellt wurde, prüften die Richter indes nicht weiter, ob das Verbot auch die Religionsfreiheit verletzt haben könnte. (AFP)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.