Österreich bei Jugendstrafrecht säumig

EU-Richtlinie werde nicht eingehalten.

Wien. Österreich ist bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie säumig, welche die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärkt, die als Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren geführt werden. An sich hätte die Richtlinie bis zum 11. Juni 2019 umgesetzt werden müssen, eine innerstaatliche Regelung ist bisher allerdings nicht in Kraft getreten.

„Damit ist die Richtlinie unmittelbar anwendbar“, so Michaela Sanda, stellvertretende Leiterin der Fachgruppe Jugendstrafrecht in der Richtervereinigung. Mangels einer gesetzlichen Grundlage habe man den Jugendrichtern empfohlen, als Tatverdächtige festgenommene Jugendliche grundsätzlich nicht mehr ohne anwaltlichen Beistand zu vernehmen, um der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom Mai 2016 genüge zu tun.

Die Richtlinie schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unverzüglich von einem Rechtsanwalt unterstützt werden müssen, sobald sie Kenntnis davon haben, dass sie als Verdächtige oder Beschuldigte gelten. Das bezieht sich schon auf den Zeitpunkt vor der polizeilichen Erstbefragung. Aus dem Justizministerium hieß es, in Entsprechung der EU-Richtlinie sei ein Gesetzentwurf vor der Fertigstellung. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2019)

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