Regierung arbeitet an "Griechenland-Gesetz"

Regierung arbeitet GriechenlandGesetz
Regierung arbeitet GriechenlandGesetz(c) EPA (ORESTIS PANAGIOTOU)
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In Deutschland und Österreich müssen sich die Höchstgerichte mit dem Hilfspaket beschäftigen.

Wien. In Österreich gibt es einen geheimen Notfallplan, sollte sich die Finanzkrise zuspitzen. Dies wurde erstmals am Dienstag am Rande des Ministerrats bekannt. Im Innenministerium liegen entsprechende Aufmarschpläne der Exekutive vor. Demnach müssen die Kreditinstitute vorübergehend die Schalter schließen und die Bankomaten sperren. Das Innenministerium bestätigte der „Presse“ die Existenz solcher Direktiven, äußerte sich aber nicht zu den Details. Schließlich sind veröffentlichte Pläne wohl nur noch halb so wirksam. Dem Vernehmen nach geht es dabei in erster Linie um den Schutz der Infrastruktur. Vom Prinzip her will man argentinische und griechische Zustände wie ein Erstürmen von Banken oder eine Massenpanik vermeiden. Die Handlungsanweisungen dafür gibt es nicht erst seit ein paar Wochen, sondern sie wurden bereits zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 festgelegt.

Wie in anderen EU-Ländern werden in Österreich die gesetzlichen Änderungen für die Griechenland-Hilfe im Eiltempo beschlossen. Heute wird darüber im Finanzausschuss beraten. Am 19. Mai sollen die notwendigen Gesetzesnovellen im Parlament abgesegnet werden. „Angesichts der angespannten Situation ist ein nationaler Schulterschluss erforderlich“, meinte Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) nach dem Ministerrat. Österreich soll Griechenland Kredite in der Höhe von 2,3 Mrd. Euro gewähren. Hinzu kommen noch Haftungen in der Höhe von bis zu 15 Mrd. Euro.

Umschichtungen beim Bankenhilfspaket

„Der gesamte Haftungsrahmen der Republik wird aber nicht ausgeweitet“, versicherte Pröll. Denn für die Griechenland-Hilfe werden Teile des Bankenhilfspakets umgeschichtet. Dieses umfasst Haftungen und Garantien in der Höhe von 100 Mrd. Euro. Bislang wurden aber erst 34 Mrd. Euro in Anspruch genommen.

Die Zustimmung der Opposition ist dafür nicht erforderlich. BZÖ und FPÖ werden nicht mitmachen. Grüne-Bundessprecherin Eva Glawischnig sagte, sie stehe dem Paket mit „sehr gemischten Gefühlen“ gegenüber und will es noch im Klub ausführlich diskutieren.

Mit den Hilfen für Griechenland müssen sich in mehreren Ländern die Höchstgerichte auseinandersetzen. In Deutschland wurden schon fünf Beschwerden beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe eingebracht. Unter den Klägern befinden sich Universitätsprofessoren. Sie sehen in den Hilfszahlungen an Griechenland einen Verstoß gegen den Artikel 125 im Lissabon-Vertrag. Diese sogenannte „No-Bail-out“-Klausel verbietet es den Eurostaaten, für die Schuldner anderer Euromitglieder zu haften oder einzutreten. In Österreich hat die FPÖ angekündigt, wegen des Griechenland-Pakets den Verfassungsgerichtshof anzurufen. „Das Zustandekommmen des Euro-Rettungsschirms ist verfassungswidrig und verstößt auch gegen EU-Recht“, behauptet FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

Neben Griechenland hat sich die Regierung am Dienstag übrigens auch mit der Einführung der 500 Mio. Euro teuren Bankensteuer beschäftigt. Dazu gab es ein Treffen mit den Chefs der Großbanken. Offen ist weiterhin, ob als Bemessungsgrundlage die Bilanzsumme oder spekulative Geschäfte herangezogen werden. Dazu wurden Arbeitsgruppen eingesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2010)

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