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Staatsanwälte: Weisungsspitze von der Politik lösen

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Eurofighte(c) APA/AFP/PATRIK STOLLARZ
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Causa Eurofighter. Standesvertretung fordert wohlüberlegte Reform.

Wien. In der Causa Eurofighter sind Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft Wien einerseits, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft andererseits in beispielloser Form aufeinander losgegangen. Trotzdem sieht die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) darin eine Chance: und zwar für wohlüberlegte Verbesserungen des Weisungsrechts.

StAV-Präsidenten Cornelia Koller bekräftigte in einer Aussendung die kürzlich auch in einem „Presse“-Interview erhobene Forderung: Weisungen sollten künftig nicht mehr vom Justizminister ausgehen, sondern von einer unabhängigen Weisungsspitze. „Die Standesvertretung wehrt sich keinesfalls gegen Kontrolle der Staatsanwaltschaften, es soll jedoch – unter Wahrung demokratischer Legitimation – eine rechtliche Kontrolle und keine (partei-)politische sein“, betont Koller. Das Weisungsrecht als solches stellen die Staatsanwälte als „Ausdruck justizieller Qualitätssicherung“ nicht infrage. „Staatsanwaltschaftliche Tätigkeit muss aber stets über den Verdacht unsachlicher oder politischer Einflussnahme erhaben sein“, so Koller. Eine solche Anscheinsproblematik entstehe jedoch, wenn ein Regierungsmitglied und damit regelmäßig ein höchster Repräsentant der Politik der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt sei. Das schade sowohl der Justiz als auch der Politik.

 

Bei Jabloner „überwiegt die Skepsis“

Die staatsanwaltliche Standesvertretung hat schon früher Vorschläge für eine von der Politik „entflochtene unabhängige Weisungsspitze“ ausgearbeitet: So könnte die Generalprokuratur noch stärker als bisher (über den Weisungsrat) eingebunden oder ein Generalstaatsanwalt eingesetzt werden.

Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner hat im „Presse“-Interview gesagt, dass es gute Gründe für eine derartige Reform gebe, aber auch gute dagegen. Noch überwiege seine Skepsis. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2019)


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