E-Scooter-Anbieter wollen besser über Gefahren informieren

Ein Scooter beim Medientermin am Dienstag
Ein Scooter beim Medientermin am DienstagAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die sechs in Wien aktiven Verleiher kleben künftig QR-Codes auf ihre E-Scooter, die zu Sicherheitsinformationen führen. Dafür wurde nun eine Deklaration unterzeichnet. Laut Polizei haben die Beschwerden abgenommen.

Rund 6000 E-Scooter von sechs Anbietern gibt es mittlerweile in Wien. Vertreter aller Unternehmen haben am Dienstag eine Deklaration unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, Benutzer über Sicherheit aufzuklären. Dafür werden an den E-Scootern QR-Codes aufgeklebt, beim Einscannen erhalten die Nutzer Rechtliche- und Sicherheits-Hinweise.

Alle Unterzeichner sprachen sich auch dafür aus, ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr zu forcieren. Neben Vertretern der Unternehmen Bird, Circ, Hive, Lime, Tier und Wind unterschrieben auch Michael Takacs, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei, Sabine Kühschelm, Leiterin Verkehrssicherheit im Verkehrsministerium und Alexander Bernart, Direktor der AUVA-Landesstelle Wien, sowie Arno Klamminger vom AIT die Deklaration.

Quasi Fahrrädern gleichgesetzt

E-Scooter sind seit Anfang Juni durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) quasi Fahrrädern gleichgesetzt, es gelten die selben Vorschriften. Als E-Tretroller gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h.

Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radwege benutzen. Gehsteige sind in der Regel tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehwege per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. Bei allen Anbietern der Leih-Scooter beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Während die rechtliche Lage im Herbst noch unklar war, sei es binnen "kurzer Zeit" gelungen, die rechtlichen Bestimmungen zu klären, sagte Takacs. "Die Polizei braucht einen Handlungsleitfaden", konstatierte er. Mittlerweile habe man in Wien Behinderungen am Gehsteig "sehr gut in den Griff bekommen", Beschwerden über verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter hätten abgenommen, erläuterte Takacs. Die Roller dürfen nur dann am Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Rote Ampeln und Überbesetzung

Seit 1. Juni werden Benutzer, die sich nicht an die Vorschriften halten, sowohl informiert als auch bestraft. Die Polizei gehe "repressiv und präventiv vor", immer wieder gebe es Schwerpunktkontrollen, sagte Takacs. Die meisten Strafen werden ausgesprochen, weil E-Scooter-Fahrer rote Ampeln missachten. Oftmals seien sie auch verbotenerweise zu zweit unterwegs, das sei "vor allem bei Touristen beliebt", sagte der Polizist. Fahren auf dem Gehsteig oder Missachten von Einbahnen gehöre ebenso zu den Vergehen. Wie viele Anzeigen in den 18 Tagen seit Inkrafttreten der Novelle erstattet wurden, sagte Takacs nicht. "Wir schauen uns das nach sechs Monaten an", meinte er auf Nachfrage.

Bernart von der AUVA riet Benutzern, unbedingt einen Helm zu tragen, das müsse zur Selbstverständlichkeit werden, sagt er. Bei Unfällen mit E-Scootern komme es oft zu schweren Verletzungen. Für die Roller gelten im Vergleich zum Rad abgespeckte technische Voraussetzungen. Sie müssen über Bremsen verfügen und weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, rote nach hinten und gelbe zur Seite aufweisen. Dazu kommt die Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht - weißes Licht nach vorne und rotes Rücklicht.

(APA)

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