In Österreich sind rund 10.000 Taxis und 9500 Mietwagen mitFahrer unterwegs. Nachtzuschläge kassieren angestellte Lenker nicht.
Von den 1.500 Euro Mindestlohn, wie ihn inzwischen nahezu alle Branchen haben, kann ein Taxler- und Mietwagenfahrer nur träumen. Der aktuelle Mindestbetrag laut Kollektivvertrag beträgt 1.285 Euro brutto - für eine Normalarbeitszeit von 12 Stunden am Tag, ab 1.3.2020 beträgt dieser 1.350 Euro brutto um dann ab 1.12.2020 auf 1.500 Euro brutto anzusteigen. Nachtzuschläge gibt es keine, wobei als Nacht die Zeit zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr gilt. Dafür darf dann länger gearbeitet werden.
"Die Tagesarbeitszeit des Lenkers darf an Tagen, an denen er Nachtarbeit leistet, zehn Stunden überschreiten", heißt es dazu im Kollektivvertrag. Weiters sind Taxler und Mietwagenfahrer verpflichtet, mindestens zweimal pro Monat auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Die tägliche unbezahlte Ruhepause beträgt (bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als neun Stunden) mindestens 45 Minuten und ist spätestens nach sechs Stunden einzuhalten.
Der Kollektivvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Üblicherweise werden Kollektivvertragsverhandlungen jährlich durchgeführt, in seltenen Fällen auch zweijährig. Ohne neuer Gespräche fallen die Arbeitnehmer um ihre Lohnerhöhungen um, was einen Reallohnverlust bedeutet, da die Inflationsrate nicht ausgeglichen wird.
In Österreich sind rund 10.000 Taxis und 9.500 Mietwagen mit Fahrer unterwegs. Neben selbstfahrenden Unternehmern umfasst die Branche knapp 22.000 Lenker. Rund eine Milliarde Euro setzen die Taxler- und Mietwagenfahrer jährlich um, geht aus der Homepage des Fachverbandes hervor.
(APA)