Anwälte-Wahl wird Fall für das Höchstgericht

Clemens Fabry
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Die Kür zum Vizepräsidenten der Wiener Kammer wurde angefochten - und nicht nur diese.

Wien. Die Wahl der Wiener Rechtsanwälte zur ihrer Standesvertretung ist um eine Facette reicher. Wie die Wiener Anwaltskammer der „Presse“ bestätigte, wurde die Stichwahl zum Vizepräsidenten angefochten. Damit muss nun der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden, ob alles rechtmäßig war.

In der Stichwahl im Mai hatte sich Eric Heinke gegen den früheren FPÖ-Politiker Rüdiger Schender durchgesetzt. Die Wahl hatte für Aufsehen erregt, weil nach der traditionellen Vorauswahl der Anwälte in der sogenannten Sobranje eigentlich Schender zum Zughätte kommen sollen. Heinke kandidierte aber und gewann. Der wiedergewählte Anwälte-Präsident, Michael Enzinger, erklärte, dass Vize Heinke nicht sein Vertrauen genieße.

Wer die Wahl angefochten hat und was der Vorwurf sei, wollte die Kammer nicht sagen. Das Recht zur Anfechtung habe aber jeder stimmberechtigte Wiener Anwalt.

Neben der Vizepräsidentenwahl wurden auch die Wahl von Mitgliedern des Ausschusses, des Disziplinarrats und zu den Wiener Delegierten zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (der bundesweiten Anwaltsvertretung) angefochten. Auch diesbezüglich muss der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Nicht angefochten wurde die Wahl Enzingers zum Präsidenten. Und auch alle anderen in die Gremien gewählten Kandidaten dürfen ihr Amt bereits vor der Entscheidung des OGH antreten. (aich)

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