Iran-Deal auf der Kippe: Die Spirale der Sanktionen

Der Iran versteht es, der Bevölkerung trotz Sanktionen eine gewisse Stabilität zu sichern.
Der Iran versteht es, der Bevölkerung trotz Sanktionen eine gewisse Stabilität zu sichern.(c) APA/AFP/afp/STR
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Atomabkommen. Hält sich der Iran nicht an das 2015 in Wien abgeschlossene JCPOA, droht die Wiedereinführung umfangreicher EU-Sanktionen mit gravierenden Folgen für europäische Unternehmen. Eine sanktionsrechtliche Analyse.

Wien. Eine der Herausforderungen, die die neue EU-Kommission erben wird, ist die Erhaltung des iranischen Atomabkommens (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA), dies vor dem Hintergrund gefährlich gestiegener Spannungen zwischen den USA und dem Iran. Von der einstigen internationalen Aufbruchsstimmung nach dem erfolgreichen Abschluss 2015 in Wien ist nicht mehr viel übrig geblieben. Zunächst führten die nach dem US-Ausstieg 2018 wieder verhängten US-Sanktionen zu signifikanten Maßnahmen, unter anderem gegen den iranischen Automobil-, Energie-, Erdöl- und Finanzsektor. Vor Kurzem wurden die Sanktionen gegen den iranischen Erdölsektor verschärft und neue Sanktionen gegen die iranische Metallindustrie verhängt.

Wie auch die Sanktionen aus 2018 sind die jüngsten ausschließlich solche mit extraterritorialer Wirkung, auch sekundäre Sanktionen genannt: Sie betreffen Nicht-US-Unternehmen. US-Unternehmen durften schon davor kaum im Iran geschäftlich tätig sein.

Unternehmen auf Rückzug

Seit der Ankündigung des Ausstiegs der USA aus dem JCPOA am 8. Mai 2018 schlitterte der Iran in eine schwere Wirtschaftskrise. Bisherige EU-Versuche, das Abkommen zu retten, führten noch zu keinen nennenswerten Ergebnissen. Faktisch haben sich sehr viele europäische Unternehmen aus Angst vor US-Strafen aus dem Iran zurückgezogen.

So konnte etwa die im August 2018 zum Schutz der europäischen Wirtschaft aktualisierte EU-Blocking-Verordnung insbesondere nicht die Gefahr von Strafen wegen Verstößen gegen sekundäre US-Sanktionen beseitigen. Auch die von Deutschland, Frankreich und Großbritannien nach monatelangen Verhandlungen im Jänner 2019 angekündigte Gründung der Finanz-Zweckgesellschaft Instex schafft bislang keine Abhilfe. Die von der EU unterstützte Plattform sollte es ermöglichen, Güter zwischen europäischen Wirtschaftsakteuren und dem Iran ohne direkte Finanzströme oder die Nutzung des US-Dollars auszutauschen. Der deutsche Außenminister, Heiko Maas, sagte bei einem Iran-Besuch, dass Instex in naher Zukunft funktionsfähig sein solle. Sonstige Angaben zur Funktionsweise oder zum genauen Starttermin gibt es bisher nicht. Die Anwendung von Instex beschränkt sich zudem auf Sektoren, die bisher noch nicht von sekundären US-Sanktionen erfasst sind (Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Agrargüter).

Den Anfang der jüngsten US-Sanktionswelle gegen den Iran machte die im April veröffentlichte US-Erklärung, bestimmte Ausnahmegenehmigungen für acht Staaten (China, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Südkorea, Taiwan, Türkei) betreffend den Import von iranischem Erdöl nicht mehr zu verlängern. Zweck dieser US-Maßnahme war es, iranische Ölexporte auf Null zu reduzieren, um dem iranischen Regime seine Haupteinnahmequelle zu verschließen.

Am 8. Mai 2019, dem ersten Jahrestag der Verlautbarung des US-Ausstiegs aus dem Iran-Abkommen, kündigten die USA weitere Sanktionen an, diesmal gegen den iranischen Eisen-, Stahl-, Aluminium- und Kupfersektor. Nach dem Erdöl ist der iranische Metallsektor die zweitwichtigste Einnahmequelle für Exporterlöse.

Nicht-US-Unternehmen droht etwa die Aufnahme in die Liste der von der US-Regierung blockierten Unternehmen, wenn sie im iranischen Eisen-, Stahl-, Aluminium-, oder Kupfersektor tätig sind: Dies umfasst etwa die Beteiligung an signifikanten Transaktionen im Zusammenhang mit dem iranischen Eisen-, Stahl-, Aluminium- oder Kupfersektor – wie etwa die Lieferung von Hochöfen für Metallwerke – oder den Kauf und Verkauf iranischer Eisen-, Stahl-, Aluminium- oder Kupferprodukte. Sanktionen können auch gegen Banken verhängt werden, wenn diese signifikante Finanztransaktionen in Irans Metallsektor ermöglichen.

Nach dem Öl der Metallsektor

Für die Beurteilung des im US-Sanktionsrecht häufig vorkommenden Begriffs der signifikanten Transaktion ziehen die US-Behörden Faktoren heran wie Volumen, Anzahl, Häufigkeit und Art der Transaktion, den konkreten Bezug zu sanktionierten Personen. Die Sanktionen gegen den iranischen Metallsektor traten sofort in Kraft. Eine Übergangsperiode bis zum 6. August 2019 soll es Unternehmen aber ermöglichen, sich aus den Geschäftsbereichen rechtzeitig zurückzuziehen. Das Eingehen neuer Geschäftsbeziehungen in den relevanten Bereichen während der Übergangsperiode ist allerdings verboten.

Die Sanktionen erhöhen erneut den Druck gegen den Iran. Am Jahrestag des Rückzugs der USA gab der Iran bekannt, aus einigen Verpflichtungen des JCPOA auszusteigen, wenn die verbleibenden Mitgliedstaaten (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, China und Russland) nicht innerhalb von 60 Tagen ihre Zusagen einhalten. Dabei geht es vor allem um den von den Sanktionen schwer getroffenen Erdöl- und Bankensektor.

Das JCPOA führte zu einer Aufhebung eines großen Teils der EU-Sanktionen. Die EU reagiert besorgt auf die iranische Ankündigung des teilweisen Ausstiegs. Man wolle aber weiterhin am Abkommen festhalten. EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini forderte den Iran jedoch auf, seine Verpflichtungen aus dem JCPOA wie bisher uneingeschränkt umzusetzen und sich aller eskalierenden Schritte zu enthalten.

Neue Kommission ist gefordert

Die mannigfaltigen Herausforderungen rund um den Iran sind auch für die neue EU-Kommission groß: Es steht sehr viel auf dem Spiel. Bei Nicht-Einhaltung der iranischen Verpflichtungen aus dem JCPOA ist die Wiedereinführung umfangreicher EU-Sanktionen (und Restriktionen durch andere westliche Staaten) nicht unwahrscheinlich. Dies dürfte weitreichende Folgen für europäische Unternehmen und die europäische Außenpolitik haben: Eine Spirale zurück in die Vergangenheit.


Stephan Denk und Lukas Bauer sind Rechtsanwälte; Iris Hammerschmid ist Rechtsanwaltsanwärterin in der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2019)

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