Strache-Bild durchstreichen erlaubt

Strache (li.) und Hofer am Akademikerball 2016: Dieses Bild verwendete der Barkeeper, um sein Plakat zu basteln.
Strache (li.) und Hofer am Akademikerball 2016: Dieses Bild verwendete der Barkeeper, um sein Plakat zu basteln.(c) APA/FP…/ROBERT LIZAR
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Ein Barkeeper schnitt aus einem Magazin ein Politikerbild heraus, um per Plakat ein Lokalverbot gegen Hofer und Strache zu verhängen. Der Fotograf klagte, erhielt aber kein Geld.

Wien. Urheberrechtsschutz oder Meinungsfreiheit – was hat Vorrang? Diese Frage mussten die Gerichte klären. Ein Tiroler Barkeeper hatte im Vorjahr nämlich per Aushang kundgetan, dass der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der inzwischen zum blauen Obmann aufgestiegene Norbert Hofer Lokalverbot hätten. Das Plakat hatte aber auch den Fotografen geärgert, weil sein Bild dafür ungefragt verwendet wurde.

Der Wirt aus Sölden hatte sich das aktuelle „Profil“ gekauft. Ein beim Wirt beschäftigter Barkeeper schnitt das auf der Titelseite stehende Bild von Strache und Hofer aus, um das Plakat zu basteln. Das Bild zeigte die beiden beim Akademikerball 2016. Für das Plakat strich der Barkeeper die Köpfe von Strache und Hofer im Bild durch. Zusätzlich war auf dem Plakat auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu sehen. Und ein symbolhaftes Männchen, das ein Hakenkreuz in den Papierkorb wirft. „Wir müssen draußen bleiben“, schrieb der Barkeeper dazu und hängte das Plakat hinter das Fenster bei der Eingangstür. Der Lokalbetreiber selbst war gerade nicht da.

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