„Ibiza-Detektiv“ als Zeuge

Julian H. soll das Ibiza-Video mit Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus produziert haben.
Julian H. soll das Ibiza-Video mit Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus produziert haben.(c) APA/HARALD SCHNEIDER
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Julian H., der Detektiv, der beim Ibiza-Video Regie geführt haben soll, sagt als Zeuge in einem Verleumdungsprozess aus - per Skype.

Wien/Krems. Das Landesgericht Krems hat ihm eine Ladung geschickt. Doch zu seinem ersten öffentlichen Auftritt dürfte es nicht kommen. Die Rede ist von Julian H. – von jenem Detektiv, der das Ibiza-Video mit Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus produziert haben soll. H. soll am Mittwoch im Rahmen eines dreitägigen Prozesses als Belastungszeuge aussagen. Aber nur per Skype. Nicht persönlich im Gerichtssaal.

Und zwar ausgerechnet gegen Sascha W. und damit gegen jenen Sicherheitsberater, der sich zuletzt in Interviews als Lehrmeister von H. ausgegeben hatte. W. hatte im Hinblick auf das mittels versteckter Minikameras entstandene Ibiza-Video erklärt, er kenne diese Methoden genau. Und er erkenne Julian H. auch selbst auf dem Video.

Die Skype-Einvernahme von H. ist äußerst ungewöhnlich, ein derartiges Entgegenkommen eines Gerichts ist ansonsten typischerweise nur dann zu erwarten, wenn es für einen Zeugen mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden wäre, vor dem Richter zu erscheinen. H. soll sich an einem von ihm geheim gehaltenen Ort aufhalten - dem Vernehmen nach in Deutschland (sodass die österreichische Justiz keinen Zugriff hat). Abzuwarten bleibt, wie das Gericht kontrollieren will, ob es sich bei der via Skype zugeschalteten Person überhaupt um H. handelt. Jedenfalls spricht sich der Anwalt von Sascha W., Sebastian Lesigang, gegen eine Einvernahme per Skype aus. Zwei Mitarbeiter von H. sollen indessen per Videoeinvernahme als Zeugen befragt werden. Diesfalls ist die Einvernahme aber in einem Salzburger Gericht und damit quasi unter Aufsicht geplant.   

Im Kremser Prozess, für den sich vorab großer Medienandrang abzeichnet, geht es freilich nicht um Ibiza und die Folgen. Sondern um Verleumdung im Zusammenhang mit einer anderen Angelegenheit: W. hat laut Anklage zwischen Februar 2016 und April 2017 in Einvernahmen und Schriftsätzen behauptet, dass das renommierte Gleisbau- und Baumaschinen-Exportunternehmen Plasser und Theurer einen Konkurrenten ausspioniert habe. W. selbst will dabei die Fäden gezogen haben. Geholfen hätten ihm sein „Team“, IT-Spezialisten und auch Julian H.

Allerdings: Ermittlungen gegen Vertreter des Unternehmens wurden eingestellt. Das Unternehmen selbst hat außerdem betont, dass es W. nie engagiert habe. Insofern beantragt die Staatsanwaltschaft Krems die Verurteilung von W. Denn: Dieser habe gleich zwölf Personen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt.

Den Detektiv „falsch verdächtigt“

Nämlich indem er diese Leute (laut Bekanntgabe des Gerichts) „zahlreicher (. . .) mit Strafe bedrohter Handlungen falsch verdächtigte, obwohl er wusste (. . .), dass die jeweilige Verdächtigung falsch war“. Konkret soll dem „Ibiza-Detektiv“ H. widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, missbräuchliches Abfangen von Daten, Auskundschaftung eines Betriebsgeheimnisses und Betrug vorgeworfen worden sein.

Aber nicht nur wegen Verleumdung muss sich W. verantworten. Sondern etwa auch wegen gewerbsmäßigen Betruges.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2019)

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